51-jähriger Stalker soll in psychiatrischer Klinik untergebracht werden

Bitburg · Wegen seiner an Besessenheit grenzenden Liebe zu einer 36-jährigen Kassiererin hat sich ein 51-Jähriger am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten müssen. Das Gericht jedoch verwies den Fall letztlich ans Landgericht: Dieses soll prüfen, ob der Mann in einer Klinik untergebracht werden muss.

Bitburg. Es war um ihn geschehen, als sie, die Kassiererin, ihn, den Kunden, an der Kasse eines Supermarktes in der Südeifel freundlich anlächelte. "Wenn man sich so in jemanden verliebt, dann ist das etwas Zweiseitiges", sagt der 51-jährige Landwirt mit dem Brustton der Überzeugung. Doch das Gefühl, das er an jenem Tag im letzten Jahr hatte, beruhte eben nicht auf Gegenseitigkeit - sonst müsste er sich nicht vor dem Bitburger Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Nachstellung, des Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verantworten.
Immer wieder folgte der Mann der 36-Jährigen, legte vor ihrer Wohnung Blumen ab, missachtete das Hausverbot, das der Filialleiter des Supermarktes ihm erteilte, und suchte sein Opfer wiederholt auf und schrieb ihr Briefe. Tag für Tag. Woche für Woche. "Du hast das Zeug, meine First Lady zu sein", "Du bist mein Ein und Alles", "Ich liebe Dich". Seine Schreiben verzierte er mit Herzchen.
Die 36-Jährige versuchte alles, um den unwillkommenen Verehrer loszuwerden: erst diplomatisch, dann ruppig, schließlich sogar mit einem Kontaktverbot, das sie bei Gericht erwirkte. "Ich kann nicht schlafen, ich kann nicht richtig arbeiten, ich bin am Ende mit meinen Nerven", beschreibt sie vor Gericht ihre derzeitige Verfassung. Ein Arzt hat ihr eine beginnende Angststörung attestiert, sie nimmt Antidepressiva. "Ich möchte mich genauso frei bewegen können wie alle anderen auch", sagt sie leise.
Belästigung trotz Umzugs


Doch selbst, als sie im Frühjahr umzieht, steht der 51-Jährige wieder vor ihrer Tür, schickt ihr weiter Briefe. Noch einen Tag vor dem Prozess sendet er ihr rote Rosen. "Ich kann nicht anders", erklärt der Landwirt, der seit seiner Scheidung im Jahr 1991 keine feste Beziehung mehr hatte. Sein Empfinden sage ihm immer noch, dass die 36-Jährige seine Gefühle erwidere.
Der Angeklagte verkenne die Realität und sehe auch über deutlich gesetzte Grenzen hinweg, führt die psychiatrische Gutachterin Dr. Sylvia Leupold aus. Sie bescheinigt dem Mann, der in den vergangenen 20 Jahren bereits drei anderen Frauen nach einem ähnlichen Muster nachgestellt hat und dafür zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt wurde, eine psychiatrische Störung. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er die Frau weiter belästige oder, sollte er seine Hingabe zu ihr aufgeben, sich einem anderen Opfer zuwende. Zudem sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte auch vor Gewalt nicht haltmache. Er brauche eine stationäre Therapie.Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus steht im Raum - eine Entscheidung, die das Amtsgericht jedoch nicht treffen darf. Richter Udo May bleibt nichts anderes übrig, als das Verfahren an das zuständige Landgericht in Trier zu verweisen. Gleichzeitig beantragt Staatsanwältin Carolin Heister die vorläufige Unterbringung des Angeklagten in einer solchen Klinik. Darüber wird das Landgericht schon in den nächsten Tagen entscheiden. Bis dahin wird die 36-Jährige wohl weiter in Angst leben müssen. neb
Stalking bezeichnet das wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person gegen ihren Willen. Die Polizei rät Opfern, dem Stalker sofort und unmissverständlich klarzumachen, dass man keinen Kontakt wünsche. Zudem sollte alles dokumentiert werden, was dieser unternimmt. Außerdem sollte Anzeige erstattet und beim Gericht eine einstweilige Verfügung oder Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden. neb

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