76-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

Prüm · Prüm (fpl) Das Amtsgericht hat ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen beendet, indem es einen Strafbefehl erließ: Angeklagt war laut Amtsrichter Oliver Emmer ein 76-Jähriger, der vergangenen September in Lützkampen in seinem Werkschuppen mit Bio-Ethanol hantiert hatte, um zwei Gästen aus Nordrhein-Westfalen die Herstellung von Kerzen zu demonstrieren. Wegen Unachtsamkeit des Angeklagten sei es dabei zu einer Überdosierung und zu einer Stichflamme gekommen, die die Bekleidung der Zuschauer in Brand setzte.

Der 57-jährige Ehemann erlitt schwerste Verbrennungen - 40 Prozent der Haut des Oberkörpers, der Arme und der rechten Hand sind verbrannt - und ein Inhalationstrauma. Die 52-jährige Ehefrau erlitt Verbrennungen am Oberarm und im Gesicht. Der Mann befand sich fünf Wochen in ärztlicher Behandlung auf einer Intensivstation, danach wurde er auf eine normale Station verlegt. Bei beiden Verletzten mussten Hauttransplantationen vorgenommen werden, sie sind laut Emmer darüber hinaus "psychisch stark belastet". Das Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier nun einen Strafbefehl gegen den nicht vorbestraften Angeklagten erlassen. Er umfasst die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 2400 Euro. Nachdem der Angeklagte erklärt hat, dass er den Strafbefehl akzeptiert, ist die Verurteilung rechtskräftig.

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