Täter gilt als schuldunfähig Aggressiver Patient steht vor Gericht

Bitburg/Koblenz · Die Staatsanwaltschaft Koblenz verhandelt gegen einen psychisch kranken Mann, der eine Angestellte des Bitburger Betreuungszentrums gewürgt hat.

 Der Patient  soll laut Anklage eine Mitarbeiterin des RBZ Bitburg gewürgt haben.

Der Patient  soll laut Anklage eine Mitarbeiterin des RBZ Bitburg gewürgt haben.

Foto: picture alliance / dpa/Jan-Philipp Strobel

(cha) Für Anwohner der Erdorfer Straße ist das Geheul von Sirenen Alltag. Nicht nur, weil sich dort der Sitz der Polizeiinspektion Bitburg befindet. Sondern auch, weil die Ordnungshüter in der Straße häufiger zu tun haben.

Denn gegenüber der Dienststelle liegt das Regionale Betreuungszentrum (RBZ). Dort sind Menschen mit psychischen Schwierigkeiten untergebracht. Und manche von ihnen werden auch mal aggressiv gegenüber Patienten oder Mitarbeitern der Einrichtung.

Erst vergangene Woche sei wieder eine Streife zum RBZ ausgerückt, weil einer der Bewohner eine Angestellte angegriffen habe, sagt Dienststellenleiter Christian Hamm. Vor Ort hätten die Beamten die Situation zwar schnell entschärfen können. Später aber, im Krankenwagen zur Gerolsteiner Psychiatrie, sei der Mann wieder ausgerastet. Und habe den Polizisten, die ihn begleiten sollten, ins Gesicht gespuckt. Kein schöner Einsatz. Das steht außer Frage. Im Vergleich zu dem, was am 21. März 2019 in der Einrichtung passiert ist, sind die Beamten aber noch glimpflich davongekommen. Denn an diesem Tag hatten die Beamten es im RBZ mit „einer absoluten Ausnahmesituation“ zu tun, wie Hamm sagt.

Ein Patient war damals aggressiv geworden und hatte eine Mitarbeiterin gewürgt (der TV berichtete). Und das ist nicht der einzige Vorfall, der auf sein Konto geht. Insgesamt zehn Fälle von Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz dem 26-Jährigen vor, begangen zwischen Dezember 2016 und März 2019 in Betreuungseinrichtungen in Bitburg, Cochem und Weißenthurm bei Andernach.

Derzeit wird ihm deswegen vor dem Koblenzer Landgericht der Prozess gemacht. Der Ausgang: noch ungewiss. Klar ist nur, dass er für die Taten wohl nicht belangt werden wird wie psychisch gesunde Menschen. Denn er habe diese, heißt es von der Staatsanwaltschaft, „im Zustand der Schuldunfähigkeit“ begangen.

Das heißt: Das Landgericht kann anordnen, dass er langfristig in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird. Weil dies einen erheblichen Eingriff in Leben und Rechte eines Angeklagten darstellt, muss aber vorher belegt werden, dass er gefährlich für die Allgemeinheit ist. Dies soll das Gericht nun klären.

Wir bleiben dran und berichten über den Ausgang des Prozesses vor dem Koblenzer Landgericht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort