Alibi vom Gottesmann

TRIER/PRÜM. (sey) Ein überraschend als Entlastungszeuge aufgetauchter katholischer Pfarrer könnte im Nötigungsprozess gegen einen 52 Jahre alten Arzt aus dem Altkreis Prüm die Wende bringen. Der Doktor soll vor vier Jahren eine Patientin unsittlich berührt haben.

Die Szene mag ein bisschen an die wenig realitätsnahen nachmittäglichen Gerichtsshows im Privatfernsehen erinnert haben: Der eisern seine Unschuld beteuernde Angeklagte ist so gut wie überführt, bis plötzlich ein Zeuge in den Gerichtssaal platzt und dem Fast-Verurteilten ein perfektes Alibi verschafft. Rettung in letzter Minute. Ähnlich könnte es womöglich einem 52-jährigen Arzt aus dem Altkreis Prüm ergehen, der sich derzeit wegen sexueller Nötigung vor dem Trierer Landgericht verantworten muss. Er soll im Oktober 2002 eine damals 29 Jahre alte Patientin bei einer Untersuchung in seiner Praxis unsittlich berührt haben, was der Doktor bestreitet. Anfang Dezember hatte ihn das Bitburger Amtsgericht dennoch in erster Instanz zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Weil der Arzt gegen das Urteil in Berufung ging, wird der Prozess in Trier jetzt noch einmal aufgerollt. Bislang ohne besondere neue Erkenntnisse. Am dritten Verhandlungstag allerdings brachte ein überraschend aufgetauchter Zeuge Bewegung in die Sache. Der Mann, ein 56 Jahre alter Pfarrer aus der Eifel, gab dem Arzt für einen der mutmaßlichen Tattage ein Alibi. Der Doktor sei an diesem Samstag mit seiner Frau bei ihm zu Gast gewesen, sagte der Gottesmann unter Verweis auf einen Eintrag in seinem Tagebuch. Nach Aussage des Trierer Rechtsanwalts Paul Greinert, der den Arzt verteidigt, hatte der katholische Geistliche erst vor kurzem von den Anschuldigungen gegen den Doktor erfahren - als dieser unlängst seine Praxis schließen musste, weil er derzeit nicht mehr praktizieren darf. "Seine Approbation ist zur Ruhe gebracht", sagte Greinert unserer Zeitung unter Verweis auf eine Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts. Weil es in den Zeugenaussagen des Pfarrers Ungereimtheiten gegeben habe, wurde der Gottesmann nach Angaben von Prozessbeteiligten zur Wahrheit ermahnt und seine Angaben schließlich wörtlich protokolliert - ein seltenes Prozedere. Am Montag, dem nächsten und womöglich letzten Verhandlungstag, will die Zweite Kleine Strafkammer des Trierer Landgerichts den katholischen Geistlichen zudem noch einmal hören. Dann soll er auch sein Tagebuch mitbringen. Bleibt der Pfarrer aus der Eifel bei seiner Aussage, könnte dies den Arzt erheblich entlasten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort