Kommentar Alle Kinder müssen zur Schule kommen

Es gibt eine Schulpflicht in Deutschland. Die kann ein Staat aber nur einfordern, wenn er dafür sorgt, dass Kinder zur Schule kommen. Nach rheinland-pfälzischem Recht obliegt diese Aufgabe den Landkreisen – in diesem Fall: dem Eifelkreis.

Alle Kinder müssen zur Schule kommen
Foto: TV/Friedemann Vetter

In der Satzung der Kommune gibt es aber Ausnahmen. So müssen zwingend fünf Unter- oder Mittelstufen-Schüler im Bus befördert werden. Das war zwischen Sülm und Welschbillig nicht mehr der Fall. Daher hat der Kreis die Buslinie eingestellt. Und das rechtmäßig. Hier führt geltendes Recht aber zu Ungerechtigkeit. Nur weil ein Kind zu wenig mitfährt, müssen die anderen schauen, wie sie zur Schule kommen. Und das nur, weil sie das Pech haben, in Orten zu wohnen, in denen es keine Haltestellen gibt.

Kurz: Die Ausnahme in der Satzung muss weg. Der Kreis sollte einen Bus zu jedem Kind schicken müssen, das sonst nicht in die Schule kommt. Auch wenn dies bedeutet, leere Fahrzeuge durch die Landschaft zu schicken.

c.altmayer@volksfreund.de

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