Als Prüm einen "Prison" hatte

Wer heute in der Region zu einer Haftstrafe verurteilt wird, kommt meist in die Justizvollzugsanstalten Wittlich oder Trier. Über das Prümer Gefängnis (im Volksmund "Prison" genannt) hat Erich Reichertz im "Landboten" des Geschichtsvereins geschrieben. Der TV druckt heute den ersten von zwei Teilen des Berichts.

Prüm. Zu einem Gericht gehörte schon in früheren Zeiten ein Gefängnis. In Prüm reicht die Geschichte dieser Institutionen zurück bis in das Jahr 763, als die Abtei durch das Immunitätsprivileg König Pippins eine eigene Gerichtsbarkeit erhielt. Es ist also anzunehmen, dass es schon damals im Prümer Klosterbereich die Möglichkeit gab, zu Freiheitsentzug Verurteilte auch gleich sicher hinter Gittern unterzubringen.

Auch am Alten Markt, wo sich Handwerker und Arbeiter angesiedelt hatten, die mit Dienstleistungen für das Kloster und mit der Lohgerberei ihren Lebensunterhalt verdienten, gab es in späterer Zeit einen Verwaltungs- und Gerichtssitz sowie die Möglichkeit, verurteilte Bösewichte einzusperren. Hinter dem Rathaus (später Haus Mathony) befand sich das Gemeinde-Gefängnis, genannt der "Stock".

Dem Gericht erster Instanz war 1811 durch ein Dekret der damaligen französischen Landesherren ein Teil des Abteigebäudes zugeteilt worden. Es kann vermutet werden, dass das dazugehörige Kantonsgefängnis sich damals auch dort befand.

Landrat Bärsch berichtete 1832, dass sich in Prüm ein Arresthaus (für Untersuchungshäftlinge) und ein Kantonsgefängnis (für Strafgefangene) befand. Man unterschied also auch räumlich zwischen verdächtigen und verurteilten Gefangenen.

Eine besondere Verordnung regelte vor 180 Jahren die Verpflegung der Häftlinge: täglich eineinhalb Pfund gutes Roggenbrot; eine Portion Suppe nach folgenden Sätzen: zwei Pfund Kartoffeln, zwei Lot Fett, ein halbes Lot Salz, etwas Sellerie und fünf Achtel Lot Weißbrot. Oder ein halbes Pfund Gerste, zwei Lot Fett, ein halbes Lot Salz, etwas "Breitlaub" und wiederum fünf Achtel Lot Weißbrot. Oder ein Pfund Erbsen, zwei Lot Fett, drei Viertel Lot Salz, etwas Sellerie und auch hier fünf Achtel Lot Weißbrot. So könne zwischen den drei Möglichkeiten gewechselt werden, so dass jeden Tag eine andere nach obiger Bestimmung gereicht werde. Es ist bei den damals oft armseligen Verhältnissen aber zweifelhaft, ob die vorgesehenen reichlichen Portionen so auch ausgegeben worden sind.

Wie es um das Nachtlager der Delinquenten bestellt war, kann man auch nachlesen: Jeder Gefangene erhält eine "Schartze" (Decke) und für alle fünf Tage ein Bund frisches Stroh, zehn Pfund schwer. Für die Bekleidung galt die Vorschrift: Die Hemden sind alle acht Tage zu wechseln. Beheizt werden sollte nur eine Stube im Gefängnis tagsüber vom 1. November bis zum 1. Mai. Nur Kranken wurde auf ärztliche Verordnung hin auch nachts eine geheizte Stube zugebilligt.

Quellen: Franz Josef Faas, Prümer Land 1977; Kaspar Thürwächter, Willy Regnery, Jahrbuch Kreis Prüm 1970; Winfried Kuhn, Amtsgericht Prüm. EXTRA Der vollständige Artikel "Prüm früher - heute, das Prümer Gefängnis" von Erich Reichertz steht neben vielen weiteren Beiträgen in der Zeitschrift "Der Prümer Landbote". Der Geschichtsverein Prümer Land veröffentlicht den Landboten vier Mal pro Jahr mit mehr als 70 Seiten und stellt ihn allen Mitgliedern frei Haus zu. Wer Interesse an einem Abo hat, kann sich beim Geschichtsverein unter Telefon 06551/3799 melden. Dort kann ein kostenloses Probeheft anfordert werden. Anfragen per E-Mail: geschichtsverein-pruemerland@t-online.de (cus)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort