Amtsgericht: Angeklagter muss zur Entziehungskur

Bitburg · Einen 30-jährigen Mann hat das Amtsgericht Bitburg wegen unerlaubten Drogenbesitzes sowie Körperverletzung und Bedrohung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Der Grund: Sein jahrelanger Drogenkonsum hat laut Gutachterin zu einer Psychose geführt.

Bitburg. Das lange Vorstrafenregister des groß gewachsenen Mannes auf der Anklagebank des Bitburger Amtsgerichtes lässt vermuten, dass sich am Mittwoch ein notorischer Kleinkrimineller vor Gericht zu verantworten hat. Mehrfach wurde der inzwischen 30-Jährige in der Vergangenheit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Diebstahls oder aber auch wegen Drogenhandels verurteilt. Erst im Januar stand der gelernte Bäcker Richter Udo May gegenüber - weil er unter anderem in eine DRK-Rettungswache eingebrochen war, den Schlüssel eines Mercedes Sprinter stibitzte und mit dem Wagen drei Tage lang durch die Eifel kurvte.
Dennoch passt das Bild des offenbar unbelehrbaren Gesetzesbrechers nicht mit dem Eindruck zusammen, den die Zuschauer im Saal am Mittwoch von dem Angeklagten gewinnen: Es ist das Bild eines höflichen jungen Mannes, der sich immer dann erhebt, wenn sein Verteidiger eine Erklärung abgibt, und sich in den Sitzungspausen freundlich mit den Justizbeamten unterhält.
Nur vermindert schuldfähig


Kaum vorstellbar, dass derselbe Mann nur vier Monate, nachdem ihm von Richter May eine "allerletzte Bewährungschance" gewährt wurde, erneut mit 63 Ecstasy-Pillen und 53,7 Gramm Amphetamine erwischt wurde. Und noch weniger vorstellbar ist, dass er ebenfalls im Mai seine damalige Freundin nach einem Streit attackiert, zu Boden geschubst, getreten und geschlagen sowie mit den Worten, er bringe ihre Eltern um, bedroht haben soll.
Doch der 30-Jährige leugnet die Anklagepunkte nicht. "Mir tut es leid, dass es soweit kommen musste", sagt er. Alles sei bergab gegangen, nachdem er sich 2001 bei einem schweren Verkehrsunfall ein Schädel-Hirn-Trauma zugezogen habe, mehrere Monate lang im Koma lag und danach das Sprechen und Laufen neu habe erlernen müssen, schildert er in der Sitzungspause. Seit dem Unfall konsumiere er regelmäßig Cannabis. Und das offenbar mit fatalen Auswirkungen, wie die psychiatrische Gutachterin Dr. Anette Korte im Prozess ausführt: Die jahrelange Drogenabhängigkeit habe beim Angeklagten eine schizophrene Psychose ausgelöst.
Der 30-Jährige leide unter Verfolgungsängsten und wahnhaftem Gedankengut. Die Sachverständige empfiehlt, den Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen, in der dieser von seiner Drogensucht geheilt werden könne. Dem folgt das Gericht: Wegen des unerlaubten Drogenbesitzes sowie Körperverletzung und Bedrohung, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, verurteilt es den 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und ordnet seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
"Für Sie gibt es keinen anderen Weg, wenn Sie in ein geordnetes, straffreies Leben zurückfinden wollen", appelliert Richter May an den Angeklagten.