Amtsgericht Bitburg: Prozess um sexuelle Nötigung vertagt

Bitburg · Im Bitburger Amtsgericht ist gestern das Verfahren wegen sexueller Nötigung gegen einen dreißigjährigen Mann aus dem Kreis unterbrochen worden, weil wichtige Zeugen nicht erschienen sind.

Bitburg. Der Angeklagte soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im September 2010 im Umfeld einer Bitburger Diskothek Drogen und Alkohol konsumiert und gemeinsam mit einem Freund eine Schlägerei provoziert haben. Dabei wurden die zwei männlichen Begleiter einer jungen Frau, des mutmaßlichen Opfers, verprügelt, bis sie zusammen mit einer Freundin ins nahe gelegene Krankenhaus flüchteten, die Frau selbst blieb zurück. Nach ihrer Aussage wurde sie anschließend vom Freund des Angeklagten gewürgt, dieser habe auch gedroht, sie zu töten. Zu diesem Zeitpunkt habe der dreißigjährige Angeklagte ihr geholfen und seinen Freund zurückgehalten. Auch den in der Zwischenzeit herbeigerufenen Polizeibeamten erklärte die junge Frau, der Angeklagte hätte ihr geholfen, zwei unbekannte Täter in die Flucht geschlagen und würde sie nun nach Hause begleiten. Zu dieser Aussage soll der Angeklagte sie allerdings unter Drohungen gezwungen haben. Daraufhin entfernten sich die Polizeibeamten.
Der Angeklagte begleitete die junge Frau zum Krankenhaus, wo sie ihre Freunde suchen wollte. Auf dem Weg dorthin soll er sie gegen ihren Willen geküsst und sexuell belästigt haben. Vor Gericht bestreitet der Angeklagte, der in der Vergangenheit bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und eine mehrjährige Haftstrafe absitzen musste, die Vorwürfe. Sein Freund wäre an dem Abend im September stark betrunken und nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen - er, der Angeklagte, habe den Streit schlichten wollen.
Dagegen sagt einer der Zeugen aus, der Angeklagte sei damals der Initiator der Schlägerei gewesen - und er habe ihn dabei beobachtet, wie er Kokain konsumierte. Von sexueller Nötigung weiß der Zeuge nicht zu berichten, er sei in das Krankenhaus geflüchtet und habe nichts gesehen. Auch hätte ihm das Opfer später nichts davon erzählt.
Die junge Frau muss nun selbst aussagen. Doch entgegen ihrer einige Tage später von der Polizei protokollierten Aussage, in der sie von massiver sexueller Nötigung berichtet, kann sie sich nun nicht mehr daran erinnern.
Richter Udo May vertagt daraufhin die Verhandlung auf den 15. März. Die gestern nicht anwesenden Zeugen, die Freundin des mutmaßlichen Opfers und einer der männlichen Begleiter sollen ermittelt und vorgeführt werden, um den Tatvorwurf zu klären - auch der Vernehmungsbeamte der Polizei soll gehört werden. now

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