Amtsgericht Prüm führt elektronische Akten ein

Prüm · Das Amtsgericht Prüm will als Arbeitgeber familienfreundlicher werden und interne Abläufe optimieren. Schrittweise wird dafür ab 2016 die digitale Aktenverwaltung eingeführt.

Prüm. Die digitale Revolution hält nach und nach Einzug ins Amtsgericht Prüm. Ab Anfang 2016 wird die Prümer Justiz schrittweise die elektronische Akte einführen. Die Direktorin des Amtsgerichts, Alexandra Meerfeld, versicherte am Mittwoch Gerhard Robbers, dem rheinland-pfälzischen Minister für Justiz und Verbraucherschutz, bei einem Besuch, dass die Mitarbeiter des Hauses der technischen Neuerung aufgeschlossen gegenüberstünden. Erste Vorarbeiten seien zum Aufbau des elektronischen Datenbankgrundbuchs und des digitalen Nachlassregisters bereits abgeschlossen. "Mit der Einführung der elektronischen Akte werden sich zwar Verfahrensabläufe ändern, jedoch aller Voraussicht nach keine Arbeitsplätze wegfallen", teilt die Direktorin mit.
Die Justiz gehe mit der Umstellung einen weiteren Schritt zum familienfreundlichen Arbeitsumfeld. Indem die elektronische Akte mehreren Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit böte, gleichzeitig auf Akteninhalte zuzugreifen, würden Verfahrensabläufe effizienter gestaltet. Dadurch würden "flexible Arbeitszeitmodelle, insbesondere Heim- und Telearbeit, erleichtert."
Minister Robbers unterstrich bei seinem Besuch in Prüm mehrfach die Notwendigkeit der Amtsgerichte zum Erhalt einer bürgernahen Justiz.
Auch ein neues Angebot, eine Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM), war Thema des Besuchs. "Aufgrund der steigenden Zahl von Menschen mit Betreuungsbedarf ist es wichtig, vermehrt Angehörige und Ehrenamtliche als Betreuer zu gewinnen", sagte Meerfeld. So sei in Abstimmung mit dem Vormundschaftsgericht eine regelmäßige Sprechstunde des SKFM am letzten Mittwoch des Monats in den Räumen des Amtsgerichts eingerichtet worden.
"Durch den sich abzeichnenden demografischen Wandel wird die Anzahl der Betreuungsverfahren in Zukunft voraussichtlich zunehmen", sagte sie. Zudem bedürften zunehmend auch jüngere Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchtproblematik einer gesetzlichen Betreuung.
Auch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge befassten die Amtsgerichte. "Da die im Herkunftsstaat verbliebenen Eltern ihre elterliche Sorge zumindest vorübergehend nicht ausüben können, ist für diese ein Vormund zu bestellen", erläuterte Meerfeld. aff

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort