Amtsgericht verurteilt Fahrerin nach tödlichem Unfall zu Geldstrafe

Prüm · Ein Toter, drei Schwerverletzte: Das war die Bilanz eines Unfalls auf der B 51 zwischen Prüm und Olzheim im Oktober 2011. Nun musste sich die damals 21 Jahre alte Unfallverursacherin vor dem Amtsgericht Prüm verantworten. Sie war mit ihrem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und dort nahezu frontal mit einem aus Richtung Prüm kommenden BMW zusammengestoßen.

Dabei erlitt der Beifahrer der 21-Jährigen tödliche Verletzungen.
Vor Gericht gab die Fahrerin an, das Lenkrad verrissen zu haben und deshalb auf die Gegenfahrbahn geraten zu sein. Sie sei zuvor von einem anderen Auto beim Überholen ausgebremst worden.
In seinem Urteil geht Felix Heinemann, Vorsitzender Richter am Amtsgericht, von einem eher geringen Fahrfehler aus, der aber leider katastrophale Folgen gehabt hat. Daher verurteilte er die junge Frau wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Das entspricht einer Gesamtsumme von 2250 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ch

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