Anderthalb Jahre Ermittlungen, ein Freispruch und ein Strafbefehl: Amtsgericht Prüm: Halbzeit im Prozessmarathon rund um Ereignisse in Daleidener "Jugendhilfegruppe Eifeler Hof"

Prüm · Im Mai 2015 stellte das Landesjugendamt Mainz Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Jugendhilfe Eifel. Zwei Personen standen deswegen bisher vor dem Amtsgericht Prüm. Zwei Angeklagte warten noch auf ihr Verfahren.

 Da hatten sie noch allerhand vor: Alexander und Sandra Mayer im März 2015. TV-Foto: Archiv/Frank Auffenberg

Da hatten sie noch allerhand vor: Alexander und Sandra Mayer im März 2015. TV-Foto: Archiv/Frank Auffenberg

Foto: Frank Auffenberg (aff) ("TV-Upload Auffenberg"

Prüm. Vier Aussagen, eine zweistündige Beweisaufnahme und kein Urteil vonseiten des Amtsgerichts Prüm - die Verhandlung gegen einen 52-Jährigen, der in der "Jugendhilfegruppe Eifeler Hof" einen 13 Jahre alten Jungen auf den Boden gedrückt haben soll und ihn so verletzte und nötigte, endete abrupt (der TV berichtete; siehe Extra).
Das Gericht befasste sich mittlerweile zum zweiten Mal mit Vorkommnissen, die sich laut Ermittlungen der Trierer Staatsanwaltschaft in der Daleidener Gruppe der mittlerweile insolventen Jugendhilfe Eifel abgespielt haben sollen.
Für Aussenstehende wirkt das Gespinst aus Strafverfahren mehr und mehr verworren. Spätestens jetzt, nachdem das Amtsgericht Bitburg vor anderthalb Wochen ein Insolvenzverfahren des Unternehmens einleitete, brodelt die Gerüchteküche - es ist Zeit für eine ordnende Zwischenbilanz.

Der Anfang: Ende April 2015 bringt das rheinland-pfälzische Landesjugendamt den Stein ins Rollen, indem es städtische Jugendämter informiert, dass bei einer Überprüfung Mängel festgestellt worden seien. Behördensprecher Matthias Bloch gibt gegenüber dem TV an: "Es wurden pädagogische Maßnahmen praktiziert, die gegen Kinderrechte verstoßen." Konkrete Angaben zu den Vorwürfen machte man zunächst nicht.
Wie der TV später erfährt, wird zunächst erst eine Mitarbeiterin beschuldigt, Kindern mit Wasser und Brot als Bestrafung gedroht zu haben. #
Nach und nach holen Jugendämter Zöglinge aus der Einrichtung.

Die Ermittlungen: Bereits wenige Tage nach der "Warnung" stellt das Landesjugendamt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Trier, die umgehend Ermittlungen einleitet. Ende Mai wird die Daleidener Einrichtung geschlossen, weil die Betriebserlaubnis entzogen wurde.
Der Betreiber legt Einspruch ein, scheitert aber. Im Juni 2015 gibt die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie gegen insgesamt sieben Personen ermittele. Details werden zunächst nicht genannt.

Bisherigen Verhandlungen: Erst im Juni 2016 wird Anklage gegen vier Personen erhoben. Der auslösende "Wasser und Brot"-Vorfall wird dabei nicht mehr genannt. Vor dem gestrigen zweiten Prozess wurde im September bereits einer 39-Jährigen vorgeworfen, einen 12-Jährigen genötigt zu haben.Um seinen Willen zu brechen, sei er unter unwürdigen Bedingungen in einem nicht renovierten Gebäude isoliert worden, lautete die Anklage. Nach zwei Verhandlungstagen zeigt sich allerdings deutlich, dass sämtliche Vorwürfe haltlos sind. Richter Emmer spricht die Frau Ende September frei: "Die Dinge, wie sie im Strafbefehl beschrieben wurden, waren nicht richtig."
Die kommenden Verhandlungen: Ein den Marathon abschließendes Strafverfahren steht noch aus. Am Dienstag, 6. Dezember, sitzen eine 26-Jährige und eine 29 Jahre alte Frau auf der Anklagebank. Sie sollen zwei Kinder kopfüber in eine Toilettenschüssel gehalten haben, während die Spülung betätigt wurde. Eine beteiligte jugendliche Heimbewohnerin wurde in diesem Fall bereits nach Jugendstrafrecht zu einer erzieherischen Maßnahme verpflichtet. affExtra

Einem 52-jährigen Haustechniker wurde vorgeworfen, im Frühjahr 2015 einen 13-Jährigen genötigt und verletzt zu haben. Per Strafbefehl, der bei geringen Taten ohne Verhandlung verhängt werden kann, wurde er zur Zahlung von 700 Euro verurteilt. Der Beschuldigte legte Einspruch ein, was zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Prüm führte. Der Mann gab an den Jungen zu Boden gedrückt zu haben, aber nur um eine Pädagogin vor dem ausrastenden Kind zu schützen. Aussagen des Jungen und weiterer Zeugen widersprachen dieser Sicht. Der Mann zog daraufhin seinen Einspruch zurück. Somit ist die Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe rechtskräftig. aff

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