Bürokratie Anderthalb Millimeter zu klein

Niederweiler · Weil die Inhaltsangaben auf den Flaschen der Erzeugergemeinschaft Eifel-Edelbrand nicht der Vorgabe entsprechen, hat der Kreis der Vereinigung ein Zwangsgeld von 5000 Euro angedroht.

 Der Schnapsbrenner und Vorsitzende der Erzeugergemeinschaft Eifel-Edelbrand Alfred Hauer hat wenig Verständnis für das Vorgehen des Kreises.

Der Schnapsbrenner und Vorsitzende der Erzeugergemeinschaft Eifel-Edelbrand Alfred Hauer hat wenig Verständnis für das Vorgehen des Kreises.

Foto: Uwe Hentschel

Es geht nicht um den Inhalt. An dem ist nichts auszusetzen. Das hat sowohl die sensorische als auch die chemische Analyse des Obstbrandes ergeben. Und auch die Inhaltsangabe stimmt. 0,5 Liter sind auf dem Etikett angegeben und genau so viel ist auch in der Flasche drin. Das Problem ist nur: Die Inhaltsangabe ist zu klein.

So muss gemäß deutscher Fertigverpackungsverordnung die sogenannte Nennfüllmenge in einer bestimmten Mindestgröße angegeben werden. Diese Größe ist wiederum abhängig von der Inhaltsmenge. Enthält die Verpackung bis zu 50 Milliliter Inhalt, so muss die Schriftgröße mindestens zwei Millimeter betragen. Bei bis zu 200 Millilitern Inhalt sind es mindestens drei Millimeter und bei bis zu einem Liter mindestens vier Millimeter. Entsprechend dieser Vorgabe müsste die Inhaltsangabe auf den Halb-Liter-Flaschen der Eifel-Edelbrand-Erzeugergemeinschaft also mindestens vier Millimeter groß sein. Tatsächlich aber sind es nur 2,5 Millimeter.

Zwölf Jahre lang stört das keinen. Bis dann die Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel Anfang des Jahres einen Zwetschgenbrand aus den Regalen einer Rewe-Filiale in Stadtkyll entnimmt und diesen an das Landesuntersuchungsamt in Mainz schickt. Und dort wird im Rahmen der Lebensmitteluntersuchung festgestellt, dass die Inhaltsangabe auf dem Etikett der Schnapsflasche anderthalb Millimeter zu klein ist.

Ein paar Monate später bekommt Alfred Hauer, Gründer und Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft Eifel-Edelbrand, dann Post von der Verwaltung des Eifelkreises. Darin wird dem Landwirt aus Niederweiler mitgeteilt, dass ein Verstoß gegen die Fertigverpackungsordnung vorliege und dass „ein Inverkehrbringen von Produkten, deren Kennzeichnung nicht diesen Anforderungen entspricht“, ab sofort untersagt sei. Zudem droht die Verwaltung bei Nichtbeachtung ein Bußgeld von 5000 Euro an.

Bei Schnapsbrenner Hauer und seinen Kollegen sorgt dieses Schreiben für absolute Katerstimmung. Denn eine sofortige Umsetzung der Auflagen würde bedeuten, dass sämtliche Flaschen im Lager neu etikettiert werden müssten und zudem der gelagerte Etikettenbestand wertlos wäre. Und da käme einiges zusammen. „Eine große Rolle mit Etiketten kostet allein 400 Euro“, sagt Hauer und zeigt auf die Kisten, in denen 32 verschiedene Etikettensorten für die unterschiedlichen Brände, Gebindegrößen und Verpackungen lagern.

„Wir haben hier noch einen Bestand im Wert von rund 7000 Euro“, sagt der Brenner. Die Erzeugergemeinschaft der Regionalmarke Eifel legt deshalb gegen die Anordnung Widerspruch ein, weist auf die Lieferverzögerungen und wirtschaftlichen Folgen hin, die sich aus dem Druck neuer Etiketten ergäben, und beruft sich zudem auf die Lebensmittel-Informationsverordnung der EU, nach der die Schriftgröße der Eifel-Edelbrand-Flaschen sehr wohl ausreichend sei. Das jedoch sieht die Kreisverwaltung anders. Sie beruft sich auf Ausnahmen dieser EU-Verordnung, die auch für Branntweinprodukte gölten und für die somit das nationale, also deutsche Kennzeichnungsrecht anzuwenden sei.

Für Hauer, dessen Erzeugergemeinschaft inzwischen Märkte weit über die Grenzen der Region Trier hinaus beliefert, ist das unbegreiflich. „Angesichts des Auslaufens des Branntwein-Monopols Ende dieses Jahres sollten unsere Betriebe nicht auch noch durch zusätzliche Repressalien belastet werden“, schreibt er in seinem Widerspruch an die Kreisverwaltung, die den Fall schließlich an den Kreisrechtsausschuss übergibt. Dort jedoch wird es nun zu keiner Entscheidung kommen. Denn Anfang Dezember zieht der wirtschaftliche Verein seinen Widerspruch schließlich zurück.

Stattdessen werden die Füllangaben der Etiketten nun – wie auch von der Kreisverwaltung genehmigt – allesamt überklebt. Er hätte nicht gedacht, dass die Verwaltung es wegen einer solchen Lappalie auf einen Rechtsstreit ankommen lasse, sagt Hauer, der sich eines Besseren belehrt sieht.

Immerhin: Die Brenner der Erzeugergemeinschaft sind nicht die einzigen, die über den Bürokratismus nur den Kopf schütteln können. Eine ähnliche Erfahrung hat vor wenigen Monaten auch der Chef der Kreisbehörde selbst machen müssen. So durfte der im September wiedergewählte Landrat Joachim Streit seine Wahlplakate in Bitburg nicht an öffentlichen Stellen aufhängen, weil sie ein paar Zentimeter zu breit waren (der TV berichtete).

 Nur 2,5 statt vier Millimeter. Weil die Mengenangabe auf den Flaschen der Erzeugergemeinschaft Eifel-Edelbrand zu klein ist, müssen nun sämtliche noch vorhandene Etiketten überklebt werden.

Nur 2,5 statt vier Millimeter. Weil die Mengenangabe auf den Flaschen der Erzeugergemeinschaft Eifel-Edelbrand zu klein ist, müssen nun sämtliche noch vorhandene Etiketten überklebt werden.

Foto: TV/Uwe Hentschel

Streit hat das akzeptiert und sich an die Vorgaben gehalten. Inwieweit sich die Eifel-Edelbrand-Erzeugergemeinschaft zukünftig an die Auflagen seiner Verwaltung hält, kann der Landrat ganz leicht überprüfen. Zu den Abnehmern der Schnapsprodukte der Regionalmarke Eifel gehört nämlich auch die Kreisverwaltung, die diese gerne zu besonderen Anlässen verschenkt.

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