Angeklagter zieht Einspruch zurück

Prüm · Der zweite Prozess gegen Mitarbeiter der Jugendhilfe Eifel endete ohne ein Urteil des Amtsgerichts Prüm. Der Beschuldigte zog seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück. Er räumte damit seine Schuld ein.

Prüm. Erneut hat die mittlerweile geschlossene Daleidener Betreuungsgruppe der Jugendhilfe Eifel das Amtsgericht Prüm beschäftigt. Im zweiten Prozess rund um die von der Trierer Staatsanwaltschaft seit Mai 2015 untersuchten Vorkommnisse (der TV berichtete) nahm ein 52 Jahre alter Mann aus Daleiden Stellung zum Vorwurf der Nötigung und Körperverletzung. Er soll im Frühjahr 2015 einen 13 Jahre alten Jungen am Boden fixiert und dabei verletzt haben.
Allein weil der Mann Einspruch gegen einen gegen ihn verhängten Strafbefehl einreichte, kam es zur Verhandlung in Prüm. Die Tat wurde als zu gering eingestuft, um vor dem Gericht verhandelt zu werden. Nach Anhörung dreier Zeugen zog der Beschuldigte seinen Einspruch zurück und akzeptierte damit die Strafe und stimmte einer Zahlung von 700 Euro zu. Weiterer Bericht folgt. aff

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