Anklagend gen Himmel

SEFFERWEICH. Im Fall des abgebrochenen Rotorblatts bei einer der drei Windkraftanlagen in Sefferweich ist die Ursache immer noch unklar. Zudem sind sich Betreiber und Hersteller uneinig darüber, wer für den Schaden aufkommen soll.

Noch immer ragt der abgebrochene Stumpf in den Himmel, während der Rest des Rotorblatts unverändert am Fuß der Anlage liegt. Aus der Ferne sieht das Windrad wie aus wie ein Pfeil, der nach oben zeigt - so als wolle es andeuten, dass die Ursache irgendwo dort zwischen den Wolken liegt. Doch der Schein trügt. Statt Wolken umgibt der darunter liegende Nebel Ursache sowie Lösung des Problems, und genau genommen müsste der Pfeil nicht nur in eine Richtung (und schon gar nicht nach oben), sondern in zwei zeigen: einmal nach Trier, beziehungsweise Luxemburg, wo der Betreiber der Anlage seinen Standort hat, und mit der anderen Spitze nach Norderstedt bei Hamburg, zum Stammsitz des Herstellers. Anlage ist noch nicht komplett bezahlt

"Ergebnisse der Materialprüfung liegen noch nicht vor", sagt Jörg Temme von der Watt GmbH und Betreibergesellschaft Windpark Sefferweich Süd GmbH und Co KG. Deshalb sei noch unklar, wer für den Schaden und den Ertragsausfall aufkomme. Ende Dezember vergangenen Jahres war das 38 Meter lange und zwischen acht und zehn Tonnen schwere Rotorblatt der Windkraftanlage abgebrochen. Nach Aussage des Betreibers hat das Windrad zu diesem Zeitpunkt unter Volllast gestanden. Durch eine Böe habe es dann einen plötzlichen Richtungswechsel und verbunden damit einen Vibrationsalarm gegeben (der TV berichtete). Doch warum der Flügel letztendlich abgebrochen ist, muss noch geklärt werden. "Bei normalem Verschleiß zahlt die Versicherung, bei einem Konstruktionsfehler der Hersteller", sagt Temme und verweist auf "die separate Ermittlung der Ursache unabhängig vom juristischen Geplänkel" hinsichtlich der Haftungsfrage. Dass es juristischen Klärungsbedarf gibt, bestätigt auch Ralf Peters, Pressesprecher der Nordex AG, allerdings gehe es dabei nicht um die Frage, ob der Zwischenfall auf einen Materialfehler oder aber auf Verschleiß zurückzuführen sei. "Der Punkt ist der, dass die Anlagen noch nicht bezahlt sind", sagt Peters, "und deshalb sehen wir uns auch nicht in der Vertretungspflicht." Bei den vor vier Jahren errichteten Anlagen des Typs Nordex N 80 sei noch "eine Differenz im erheblichen Umfang offen", weshalb der Vertrag zwischen Hersteller und Betreiber "nach deutschem Recht nicht zustande gekommen sei". Ansonsten würde Nordex mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kosten für den Schaden übernehmen, fügt der Pressesprecher hinzu, schließlich gebe es eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. "Das Projekt ist ja noch nicht so alt, dass die Komponenten schon ausfallen dürfen", sagt Peters, und auch die Belastung, unter der sich das Windrad gedreht habe, sei im Vergleich zu anderen Standorten von Nordex-Rotoren "nicht anspruchsvoll". Abseits der Unstimmigkeiten über Kosten, Haftungspflicht und Besitzverhältnisse bleiben jedoch die Fragen, was aus dem defekten Windrad wird und welche Konsequenzen das für die beiden anderen Sefferweicher Anlagen des gleichen Typs hat. Seitens der Nordex AG wollte man dazu vorerst keine Auskünfte geben. Sollte die Ursache ein Materialfehler sein "und es irgendwo in der Sicherheit haken", dann müssten gegebenenfalls bei allen drei Anlagen Teile ausgetauscht werden, sagt Temme.

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