Antikes soll nicht auf dem Bauschutt landen

BITBURG. Die Bauarbeiten in der Bitburger Liebfrauenkirche haben die Debatte um ein Grabungsschutzgebiet in Bitburg erneut entfacht. Bei den Arbeiten waren Löcher ausgeschachtet worden, die bis in römische Siedlungsschichten reichen. Eine archäologische Untersuchung der Funde unterblieb.

Die neue Orgel in der Bitburger Liebfrauenkirche steht - und hält auch dank zweier neuer Träger. Die wurden im Erdreich verankert, berichtet Pfarrer Hermann-Ludwig Meiser. Nötig seien diese Stützen geworden, da bei den Arbeiten für die Orgel ein nicht in den Plänen verzeichneter Stahlbeton-Klotz gefunden worden sei. Der musste weg, um die Orgel einzubauen zu können, sagt Meiser. Um anschließend die Statik wieder in den Griff zu bekommen, wurden zwei Träger installiert. Einer der Stützen ruht laut Pfarrer Meiser auf römischen Mauerwerk. Genauer wissenschaftlich untersucht wurde der vermutlich mehr als 1000 Jahre alte Fund nicht, da Archäologen nicht hinzugezogen worden waren. Nur ein paar Fotos sind gemacht worden. Welche Erkentnisse sich für die Geschichte Bitburgs aus diesem Zufallsfund hätten ziehen lassen, bleibt wohl für immer verborgen. Für Stadtratsmitglied Marie-Luise Niewodniczanska (FDP) ist der in ihre Augen unglückliche Umgang mit der römischen Bausubstanz erneut Anlass, ein Grabungsschutzgebiet für die Bitburger Altstadt zu fordern. Sie möchte damit verhindern, dass in Zukunft Relikte aus der Geschichte der Stadt zerstört werden und auf der Bauschutt-Deponie landen. "Im Bereich der Liebfrauenkirche hat vermutlich ein römischer Tempel gestanden", sagt die engagierte Denkmalschützerin. Deshalb hätte vor Beginn der Arbeiten entweder das Landesmuseum Trier oder das Amt für kirchliche Denkmalpflege beim Generalvikariat Trier informiert werden müssen. Baustopp ist bereits heute möglich

Da der Bereich der Liebfrauenkirche aber in keinem Grabungsschutzgebiet liegt, musste auch niemand informiert werden. Würde es eine Verordnung über ein solches Grabungsschutzgebiet geben, hätte die Sache anders ausgesehen. In einem solchen Bereich müssten zudem nicht nur Projekte angezeigt werden, die einer Baugenehmigung bedürfen. Auch das Pflastern einer Hofeinfahrt wäre von den Archäologen zu genehmigen. Bereits seit Ende der 90er-Jahre gibt es einen Entwurf einer solchen Verordnung. Er umfasst das Areal des römischen Kastells. Es wird von Schakengasse, Petersstraße, Pferdemarkt, der Straße "Im Graben", der Hans-Lehnert-Gasse, der Dauner Straße und der "Römermauer" begrenzt (der TV berichtete). Dem Stadtrat hat bis heute jedoch noch kein entsprechender Antrag für ein solches Grabungsschutzgebiet vorgelegen. Das liegt daran, dass ein entsprechender Tagesordnungspunkt bisher noch nicht auf die Agenda gesetzt wurde. Diese Tagesordnung wiederum legt der Ältestenrat fest, in dem neben dem Bürgermeister auch Vertreter der Fraktionen im Stadtrat sitzen. In einer der nächsten Sitzungen dieses Gremiums sollen Karl-Josef Gilles vom Landesmuseum Trier und Kreisdenkmalpfleger Michael Berens berichten. Sie sollen über den Sinn einer Verordnung für ein Grabungsschutzgebiet und deren Inhalt Auskunft geben. Ob die beiden Herren solch schlagkräftige Argumente liefern, dass die Verordnung auch Thema im Stadtrat wird, ist aber offen. Dass es immer noch keinen entsprechendes Gebiet für das spätrömische Kastell gibt, ist der Furcht vor den Folgen eines Funds von historischem Gemäuer geschuldet. Doch solch ein bei Bauarbeiten zu Tage tretendes Relikt muss auch heute schon gemeldet werden. Und ein Baustopp droht ebenfalls, wenn die Archäologen Zeit zur Untersuchung brauchen. Und eine Umplanung aufgrund des römischen Erbes kann auch fällig werden. Entsprechende Beispiele sind das Baugebiet Hammerwies und das Hotel Bitburger Hof, wo bei Bauarbeiten Funde aus der Römerzeit zu Tage traten. An beiden Stellen war nie ein Grabungsschutzgebiet und ist auch keins geplant.

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