Antrag zum Schwitzen lässt die Stadt kalt

Dass die Errichtung eines Saunaclubs im Bitburger Stadtgebiet möglich ist, auf dem rein gewerblich genutzten Flugplatzgelände jedoch verboten wurde, liegt an den unterschiedlichen Bebauungsplänen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist eine Einschränkung wie auf dem Flugplatz jedoch nicht notwendig.

 Die Errichtung eines Saunaclubs ist auf dem Flugplatz verboten, im Industriegebiet „Auf Merlick“ aber grundsätzlich möglich. TV-Foto: Uwe Hentschel

Die Errichtung eines Saunaclubs ist auf dem Flugplatz verboten, im Industriegebiet „Auf Merlick“ aber grundsätzlich möglich. TV-Foto: Uwe Hentschel

Bitburg. (uhe) "Im Prinzip müssen diese Dinger genehmigt werden", sagt Werner Krämer, Pressesprecher der Bitburger Stadtverwaltung, "nur natürlich nicht in reinen Wohngebieten, oder eben dort, wo Schulen und Kindergärten sind." Mit "diesen Dingern" meint Krämer die sogenannten Kontaktsaunen, also jene Einrichtungen, in denen Körpersäfte nicht nur über die Schweißdrüsen verloren gehen. Eine davon hätte ein Investor aus Luxemburg gerne auf dem Flugplatz Bitburg errichtet. Doch weil der Bebauungsplan das nicht erlaubt und das Verwaltungsgericht Trier diesen Bebauungsplan für rechtens erklärt hat, wird daraus nichts. Es sei denn, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, wo der Anwalt des Investors zwischenzeitlich die Zulassung der Berufung beantragt hat, sieht das anders (der TV berichtete).Und während die Bauvoranfrage für den Flugplatz abgelehnt wurde, wäre heißer Aufguss mit anschließendem Erguss im Stadtgebiet grundsätzlich möglich. Eine Bauvoranfrage für ein Gelände "Auf Merlick", wo bis vor einigen Monaten noch ein Videoverleih ansässig war, wurde seitens der Kreisverwaltung auch schon genehmigt.Die Anfrage für Merlick sei jedoch nur gemacht worden, um zu sehen, mit welchen Argumenten das Vorhaben im Stadtgebiet genehmigt und auf dem Flugplatz verboten werde, erklärt der Anwalt des Investors. Ernste Absichten für die Gegend am Südring gebe es nicht.Keine Probleme mit Rotlicht-Einrichtungen

Doch wenn laut Bebauungsplan auf dem Flugplatz jede Form der Prostitution verboten ist, das dort bereits vorhandene Hotel- und Gastronomieangebot mit den dazu gehörenden Gästen jedoch aus Investorensicht interessant zu sein scheint, könnte das Industriegebiet in Bitburgs Süden womöglich doch noch interessant werden. Denn Merlick und Flugplatz sind gerade mal einen strammen Schwitzgang voneinander entfernt.In der Stadtverwaltung sieht man das allerdings gelassen. "Es ist vom Gesetz her zwar möglich, die Nutzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan entsprechend einzuschränken", sagt Krämer, doch das sei bisher kein Thema gewesen. Die Befürchtung, dass es auf Merlick zur Konzentration von Prostitutionsgewerbe kommen könnte, gebe es nicht. Und es sei letztlich auch nicht Aufgabe der Stadt, das Ganze moralisch zu bewerten. Frei jeder Bewertung sind auch jene Rotlicht-Einrichtungen, die sich in Bitburgs Innenstadt bereits angesiedelt haben. Und frei von jeder Beanstandung auch. Wie Werner Krämer erklärt, habe es hier bisher keine Probleme gegeben.

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