Anwälte schlichten Jagdstreit

Zuerst kam es wegen der Regulierung von Wildschäden zwischen Jagdpächter und Landwirten in Niederstadtfeld zum Streit. Nach dem gerichtlichen Vergleich dieser beiden Parteien gerieten der Jagdvorsteher und die Verbandsgemeinde Daun aneinander. Nun ist aber auch dieser Konflikt geregelt worden.

 Die Landwirte Markus Haep und Hans-Josef Becker haben sich wegen der Schadensregulierung mit dem Jagdpächter gestritten. Dieser Konflikt ist beigelegt, ebenso wie der der VG mit den Jagdpächtern. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Die Landwirte Markus Haep und Hans-Josef Becker haben sich wegen der Schadensregulierung mit dem Jagdpächter gestritten. Dieser Konflikt ist beigelegt, ebenso wie der der VG mit den Jagdpächtern. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Niederstadtfeld. Deftige Worte waren gefallen, gegenseitige Vorwürfe wurden erhoben, und irgendwann war der Streit um Wildschadenregulierungen so eskaliert, dass er juristisch geklärt werden musste. Zwei Landwirte und ein Beauftragter des Jagdpächters waren derart heftig in Zwist (Widersprüche gegen Bescheide, Strafanzeigen wegen Betrugs und Beleidigung) geraten, dass es zum amtlichen Vergleich vor dem Dauner Amtsgericht kam (der Trierische Volksfreund berichtete).

Beteiligt war auch Peter Weber, Jagdvorsteher und Mitglied im Gemeinderat. Nach der Gerichtsverhandlung behauptete Weber, dass die Verbandsgemeinde (VG) Daun in den strittigen Verfahren Wildschadens-Vorbescheide "mit erheblich formalen Mängeln" ausgestellt habe. Diese inkorrekten Bescheide hätten beim Vergleich zu Nachteilen für die Bauern geführt.

Es kam zu einer neuen Konstellation im Wildschadensstreit in Niederstadtfeld, weil die VG Daun diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen ließ. Sie sei gar nicht am Verfahren vor dem Dauner Amtsgericht beteiligt gewesen und habe somit auch keine Chance gehabt, ihren Standpunkt dort vorzubringen. Die VG schaltete den Dauner Anwalt Albrecht Thielen ein.

Auch Weber nahm sich einen Rechtsanwalt. Nach etlichen Gesprächen kam es zur Vermittlung auf anwaltlicher Ebene.

Dabei erläuterte die VG die von ihr gewählte Fassung der Wildschadens-Vorbescheide. Nun zieht Weber seine Vorwürfe gegenüber der VG, die Vorbescheide seien formal erheblich fehlerhaft sowie zum Nachteil der Landwirte gewesen, zurück. Übereinstimmend hoffen nun alle Parteien, dass "die Wildschadensangelegenheit Niederstadtfeld dauerhaft erledigt ist".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort