Anwalt muss sich vor dem Amtsgericht verantworten

Bitburg. (neb) Darf ein Anwalt in Ausübung seines Berufs verbal auch mal etwas kräftiger austeilen? Diese Frage soll heute das Amtsgericht Bitburg beantworten. Ein Trierer Rechtsanwalt hat sich wegen des Vorwurfs der Beleidigung zu verantworten.

Er soll im März 2008 im Rahmen eines Zivilprozesses die Klägerin, eine 90-jährige Frau, als "hässliche alte Dame" bezeichnet haben. Daraufhin erhielt er einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe bezahlen. Dagegen erhob der Anwalt allerdings Einspruch, so dass es heute um 9 Uhr zum Prozess kommt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

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