Appell an Landwirte

BITBURG-PRÜM. (red) Der Kreisgruppenvorsitzende des Jagdverbands, Kurt Alexander Michael, appelliert im Namen der örtlichen Jäger an die Landwirte, trotz der Verkürzung der Sperrfrist die Stilllegungsflächen nicht vor dem 15. Juli zu mähen.

Landwirte, die Ackerflächen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung (Stilllegungsflächen) nehmen, sind verpflichtet, die so genannten Bracheflächen mindestens einmal im Jahr zu mähen oder zu mulchen. Aus Gründen des Artenschutzes, insbesondere zum Schutz der Bodenbrüter, bestand bisher eine Sperrfrist vom 1. April bis zum 15. Juli. Auf Antrag aus verschiedenen Bundesländern sollte diese Sperrfrist auf den 15. Juni verkürzt werden. Nach Verhandlungen der jagdlichen Organisationen wurde erreicht, dass die Sperrfrist für die Pflege der stillgelegten Flächen in dem Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni bestehen bleibt. Der Kreisgruppenvorsitzende des Jagdverbandes, Kurt Alexander Michael, appelliert im Namen der örtlichen Jäger an die Landwirte, trotz dieser Verkürzung der Sperrfrist die Stilllegungsflächen nicht vor dem 15. Juli zu mähen. Insbesondere Bodenbrüter wie Wachtel, Lerche aber auch das Rebhuhn seien durch die Vorverlegung des Mäh- und Mulchtermins akut gefährdet, da die Flug- und damit die Fluchtfähigkeit der Tiere noch nicht vollständig ausgebildet sei. Auch Rehkitze würden bei einer sofortigen Bearbeitung nach Ablauf der Sperrfrist ausgemäht und somit getötet oder verstümmelt. Aus landwirtschaftlicher Sicht sei das Mähen nach dem 15. Juli nur "eine geringfügige Einschränkung", die für den Tier- und Artenschutz aber "eine erhebliche positive Auswirkung" habe.

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