Appell an Radler und Reiter
BITBURG. (red) Die Stadtverwaltung Bitburg beklagt vermehrt Schäden an unbefestigten Maschinen- und Fußwegen im Stadtwald. Sie fordert deshalb alle Reiter und Radfahrer auf, die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes zu beachten.
26.09.2004
, 21:07 Uhr
Nach dem Gesetz sind Reiten und Radfahren im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt. Waldwege im Sinne des Gesetzes sind Wege, die vom Forst-Verkehr genutzt werden können. Alle anderen Wege (zum Beispiel Maschinenwege, Rückeschneisen, oder Fußwege und -pfade sind nach dem Gesetz keine Waldwege.