Abfallgebühren ART-Versammlung stimmt neuen Satzungen zu

Trier/Wittlich/Daun/Bitburg · () Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft in der Region Trier hat am Donnertagabend beschlossen, die Annahme der neuen Abfallsatzung sowie der neuen Gebührensatzung den jeweiligen Landkreisen und der Stadt Trier zu empfehlen (der TV berichtete am 9. August).

„Wir wissen, dass es dafür nicht nur Applaus geben wird, sondern wir uns auch Diskussionen stellen müssen“, sagte Landrat Gregor Eibes, der in der Sitzung einstimmig zum Zweckverbandsvorsitzenden  wiedergewählt wurde.

NachdemAusschüsse und Kreistage sowie der Trierer Stadtrat den Satzungen  zugestimmt haben, beschließt abschließend die Verbandsversammlung des ART am 17. September über die Satzungen. Die Entscheidung zu diesem späteren Termin ist unter anderem nötig, weil sich noch nicht alle Gremien bis zum vergangenen Donnerstag konstituiert hatten.

Mit den beiden neuen Satzungen soll die Logistik- und Gebührenstruktur innerhalb der Mitglieder des Zweckverbands (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifelkreis) harmonisiert werden. Sie wurden auch nötig, so ART-Chef Maximilian  Monzel am Donnerstagabend, weil der Verband Deponierückstellungen von 35,3 Millionen Euro aufbringen muss, die Entsorgungskosten für Restabfall gestiegen sind und die Preise für Altpapier eingebrochen sind. So musste der Verband auf Erlöse von rund zwei Millionen Euro verzichten.

Sollten alle Gremien den beiden Satzungen zustimmen, will der Zweckverband die Bürger auf verschiedenen Kanälen (Anschreiben, Bürgersprechstunde, auf seiner Internetseite und per App) über die Neuerungen informieren. Laut Maximilian Monzel gehören die Gebühren im Bereich des ART trotz der Erhöhung zu den niedrigsten in Deutschland.

So teuer wie zunächst berichtet, werden die Kosten für die Eifeler übrigens nicht. Im vorangegangenen Artikel ist uns ein Zahlendreher unterlaufen. Die Jahresgebühr für die 240-Liter-Tonne wird künftig nur 133,72 Euro kosten, nicht 233,72 Euro. Wir bitten Sie, den Fehler zu entschuldigen.

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