Auch in der Not ein Dach über dem Kopf

Bitburg · Für 20 000 Euro saniert die Stadt ihre Obdachlosenwohnungen. Mit dem Betrag sollen unter anderem Arbeiten an einem Schornstein und an den Elektroinstallationen finanziert werden. Der TV beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Unterkünften.

 Die alte Schule in Mötsch dient als Obdachlosenheim. TV-Foto: Klaus Kimmling

Die alte Schule in Mötsch dient als Obdachlosenheim. TV-Foto: Klaus Kimmling

Bitburg. Seit über 60 Jahren gibt es sie, von ihrer Existenz wissen jedoch die wenigsten. Um Menschen in Notlagen eine Unterkunft zu gewähren, unterhält die Stadt seit etwa 1950 Obdachlosenwohnungen. Der TV stellt sie vor.

Wie viele Obdachlosenwohnunge gibt es in Bitburg?
"Wir verfügen über insgesamt zwölf Obdachlosenwohnungen, zehn davon sind städtische Wohnungen und zwei weitere gehören der Stiftung Bürgerhospital, die von der Stadt verwaltet wird", klärt Werner Krämer von der Bitburger Stadtverwaltung auf.

Wo sind die Wohnungen?
Alle Obdachlosenwohnungen befinden sich in Häusern mit mehreren Wohnungen. Die Unterkünfte der Stiftung Bürgerhospital sind im Messenweg 15 und in der Rittersdorfer Straße 36, die Wohnungen in städtischer Trägerschaft sind Am Sportplatz 2 im Stadtteil Mötsch sowie in der Mötscher Straße 39 a und 41 b.

Und was kosten diese Wohnungen?
Die Stadt Bitburg zahlte für die städtischen Wohnhäuser im Haushaltsjahr 2012 etwa 12 000 Euro, aufgrund der Sanierungen in der Mötscher Straße 41 b und Am Sportplatz 2 waren es im Haushaltsjahr 2013 etwa 26 000 Euro.

Wie viele Menschen leben dort?
In den Obdachlosenwohnungen sind zurzeit 22 Personen untergebracht.
Wer kommt dort unter?
Für die Wohnungen kommen in erster Linie Menschen infrage, die aus persönlichen oder finanziellen Gründen kein Mietverhältnis begründen können. Vor der Einweisung erfolgt eine Verhältnis- und Vermögensprüfung der Betroffenen.

Wie lange dürfen Obdachlose in der Wohnung bleiben?
Die Einweisung in die Wohnungen erfolgt immer auf drei Monate befristet, kann aber verlängert werden, wenn für die Betroffenen keine Lösung gefunden werden konnte.

Was müssen Bedürftige tun, wenn sie eine dieser Obdachlosenwohnungen in Anspruch nehmen möchten?
Bedürftige müssen sich an die Kommunalverwaltung in ihrem jeweiligen Aufenthaltsort wenden. Dort erfolgt die bereits erwähnte Verhältnis- und Vermögensprüfung. Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt und wenn entsprechende Plätze frei sind, ist die Einweisung in eine Obdachlosenwohnung möglich. fas

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