Auf dem Holzweg

BITBURG/TRIER/BERNKASTEL-KUES. 25 Gemeinden in der Region Trier müssen sich entscheiden: entweder 70 Prozent Schadensersatz annehmen oder das Land verklagen. Hintergrund ist ein Holzhandel mit dem Land und die Insolvenz der Firma Westpfälzische Holzindustrie.

Ein Rundum-Sorglos-Geschäft war es nicht. Sollten die etwa 100 rheinland-pfälzischen Gemeinden dies gehofft haben, als sie den Verkauf ihres Holzes auf das Land Rheinland-Pfalz übertrugen, waren sie auf dem Holzweg. Ihnen sind aus dem Handel erhebliche finanzielle Schäden entstanden, insgesamt 480 000 Euro. Bis morgen müssen die in der Region Trier betroffenen Gemeinden (siehe Extra) entschieden haben, ob sie den Vorschlag annehmen, den ihnen das Land unterbreitet hat. Der Hintergrund ist komplex. In den Jahren 2001 und 2002 haben die betroffenen Kommunen ihre Holzverwertung auf das Land übertragen. Dieses hat wiederum einen Vertrag mit der Firma Westpfälzische Holzindustrie (WPH) geschlossen. Es ging um eine Gesamt-Liefermenge von knapp 39 000 Festmetern Buchenholz mit einem Wert von 3,8 Millionen Euro. Für 55 Prozent dieses Wertes hat die WPH eine Bürgschaft hinterlegt. Im August 2002 hat die Firma Insolvenz angemeldet. Zu diesem Zeitpunkt lag das von den Gemeinden für die WPH bestimmte Holz bereits gefällt am Wegesrand - und wurde nicht mehr abgeholt. Bezahlt oder bebürgt war es zum Leidwesen der Gemeinden auch nicht. Bis die Stämme zum Weiterverkauf freigegeben waren, hatten sie einen bedeutenden Teil ihres Wertes eingebüßt. Der durch den Mindererlös entstandene Schaden blieb bei den Kommunen. "Wir bekennen uns dazu, dass ein Forstbetrieb ein Betrieb ist", sagt Klaus Dunkel von der Landes-Zentralstelle der Forstverwaltung - und Betriebe müssten betriebswirtschaftliche Risiken tragen. Den Gemeinden sei dieses Risiko anscheinend nicht bewusst gewesen, als sie den Verkauf ihres Holzes dem Land überließen. Eine kleine Gemeinde im Westerwald, die mit nur wenigen tausend Euro Schaden von der Insolvenz betroffen war, klagte. Das Landgericht Koblenz gab ihr Anfang des Jahres Recht: gemäß der Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (AVZ) des Landes hätte dieses nur dann an WPH liefern dürfen, wenn die Firma über den gesamten Kaufpreis eine Bürgschaft hinterlegt hätte. "Vielleicht haben wir die AVZ blöd formuliert", räumt der Vertriebsleiter Dunkel ein - eine so hohe Bürgschaft könne niemand bezahlen. Die AVZ werden nun geändert. Das Land musste der Klägerin den gesamten Schaden ersetzen. "Es ist unwahrscheinlich, dass das gleiche Gericht in ähnlichen Fällen anders urteilt", sagt Dunkel. Deshalb wird das Land allen Gemeinden, die im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Koblenz liegen und mit weniger als 5000 Euro betroffen sind, 100 Prozent ihres Verlusts erstatten. Allen anderen - zum Beispiel im Einzugsgebiet des Landgerichts Trier - bietet es einen Vergleich in Höhe von 70 Prozent des Mindererlöses an. Eine Rechtspflicht sieht das Land nicht. Für die Ortsgemeinden in den VGen Trier-Land und Bitburg-Land bedeutet dies, dass von ihren jeweils etwa 34 000 Euro Schaden 23 000 Euro erstattet werden. Die VG Bernkastel-Kues darf mit knapp 22 000 Euro Schadensersatz rechnen. Die rheinland-pfälzischen Kommunen, die ihre Frist nicht verlängert haben, müssen sich bis morgen entscheiden, ob sie das Angebot annehmen - einstimmig. Schert eine einzige aus, wird nichts aus dem Vergleich. Trier-Land hat einstimmig zugestimmt. Zu dieser Entscheidung hat der Gemeinde- und Städtebund (GStB) allen Kommunen geraten: um der "vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Forstleuten vor Ort" nicht zu schaden und das "nicht zu unterschätzende Prozessrisiko" eines neuerlichen Rechtsstreits zu umgehen. Das Vergleichsangebot sei eine "akzeptable Lösung", heißt es in einer Mitteilung des Städtebunds.

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