Auf der Acht sind schon vier weg

ERDORF · Seit dem Frühjahr läuft die Vermarktung des Erdorfer Neubaugebiets. Ortsvorsteher Werner Becker ist mit der Nachfrage zufrieden.

 Das erste Haus im Erdorfer Neubaugebiet steht. TV-Foto: Uwe Hentschel

Das erste Haus im Erdorfer Neubaugebiet steht. TV-Foto: Uwe Hentschel

Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

ERDORF Mit Quadratmeterpreisen deutlich unter 100 Euro ist das Bauland in Erdorf für Bitburger Verhältnisse vergleichsweise günstig. Was zum einen daran liegt, dass der Stadtteil Erdorf am weitesten von der Kernstadt entfernt ist. Zum anderen liegt es auch daran, dass die Erschließung des Neubaugebiets "Auf der Acht" nicht von einem privaten Investor übernommen wurde, sondern von der Stadt. Die ist zwar auch froh, wenn der Verkauf der Grundstücke am Ende mehr bringt als die Erschließung insgesamt gekostet hat. Doch geht es der Stadt nun mal in erster Linie darum, neues Bauland für zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Und das ist ihr in Erdorf nach jahrelangen Bemühungen nun auch gelungen.
Vergangenes Jahr wurde im Nordosten des Stadtteils ein Baugebiet mit 19 Grundstücken geschaffen. Seit diesem Frühjahr stehen die Grundstücke zum Verkauf. Und Ortsvorsteher Werner Becker ist mit der bisherigen Resonanz durchaus zufrieden. "Wir haben bereits vier Grundstücke verkauft und drei weitere sind reserviert", sagt Becker, "was für das erste Jahr schon ganz gut ist." Es kämen immer wieder Nachfragen, fügt er hinzu, und das sowohl von Einheimischen als auch von Auswärtigen.
Für Erdorf war der Weg zum Neubaugebiet alles andere als einfach. Aufgrund seiner Lage - die Kyll auf der einen und die Hänge auf der anderen Seite - ist der Stadtteil in seiner Entwicklung ohnehin sehr eingeschränkt.
Hinzu kommt, dass das Gelände, das nun erschlossen wurde, bis vor einigen Jahren noch in einem Wasserschutzgebiet lag. Durch die Schließung des Erdorfer Trinkwasserbrunnens wurde dieser Schutzstatus aufgehoben. Für weitere Verzögerungen sorgte dann unter anderem noch der Widerstand von Anwohnern unterhalb des Neubaugebiets, mit dem sich auch das Oberverwaltungsgericht befassen musste.

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