Auf der Zielgeraden mit unklarem Ziel

Irrel · Wenn alles läuft wie geplant, wird der Rat der VG Südeifel kommende Woche den geänderten Flächennutzungsplan für den Teilbereich Windkraft auf den Weg bringen. Im nächsten Schritt müssen dann die übergeordneten Behörden den Plan genehmigen. Ob sie das tun, hängt aber auch davon ab, wie schnell das Land mit seinen angekündigten Einschränkungen sein wird.

Irrel. Besonders umfangreich ist die Tagesordnung nicht. Und dennoch könnte die Sitzung des VG-Rats Südeifel am kommenden Dienstag in Irrel eine recht lange werden. Denn im Tagesordnungspunkt eins geht es um die Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für die VG Südeifel. Konkret um eine Schlussabwägung der Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten und zweiten Offenlage des FNP-Entwurfs eingegangen sind. Das heißt: Die Behörden, Verbände, Kammern, aber auch die Öffentlichkeit sowie die benachbarten Gemeinden hatten die Möglichkeit, zu den geplanten Vorrangflächen für Windkraft ihre Anregungen, Bedenken und Einwände mitzuteilen. Und das haben sie auch getan. Laut Verwaltung sind mehrere hundert Stellungnahmen eingegangen. Aufgabe des VG-Rats wird es nun sein, das alles abzuwägen.
Angesichts der Vielzahl der Stellungnahmen und der Tatsache, dass die im FNP-Entwurf ausgewiesenen Flächen in der Bevölkerung teilweise auch auf Widerstand stoßen (der TV berichtete), sind die Ratsmitglieder um diesen Job nicht zu beneiden. Zudem gab es seit der letzten Ratssitzung eine neue Entwicklung, die einen nicht ganz unerheblichen Einfluss haben könnte. So hat Staatssekretär Günter Kern im Juni in einem Schreiben an die Genehmigungs- und Planungsbehörden mitgeteilt, dass das Land "eine Nachsteuerung bei der Ausweisung von Windenergieanlagen" anstrebe. Und dies voraussichtlich bis April 2017. Geplant ist eine Änderung des Landesentwicklungsprogramms, bei der unter anderem auch festgehalten werden soll, dass zukünftig zwischen Windkraftanlagen und Ortschaften ein Mindestabstand von 1000 Metern eingehalten werden muss.
Diese Ankündigung durchkreuzt den FNP-Entwurf der VG Südeifel gewaltig. Dort nämlich hatten sich die Ratsmitglieder bereits Ende 2014 in einem (von der SPD nicht mitgetragenen Beschluss) auf einen Mindestabstand von lediglich 750 Metern verständigt. Der VG bleiben jetzt also im Grunde nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie überarbeitet den bisherigen Entwurf auf Grundlage der vom Land angekündigten Vorgaben oder aber sie versucht, den derzeitigen Plan absegnen zu lassen, bevor aus der Ankündigung des Staatssekretärs eine Rechtsgrundlage wird. Letzteres könnte - sofern die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und die Kreisverwaltung mitziehen, zeitlich sogar hinhauen. Der Flächennutzungsplan wäre damit rechtskräftig. Dass dann aber tatsächlich auch überall Windkraftanlagen errichtet werden können, ist äußerst fraglich.
Selbst wenn die VG mit dem jetzigen Plan durchkäme,so könnte es sein, dass im späteren Genehmigungsverfahren für die einzelnen Anlagen die 750 Meter Abstand nicht ausreichen, erklärt Wolfgang Thiel, zuständiger Sachbearbeiter der VG-Verwaltung. Insofern handelten die Investoren und Projektierer der geplanten Anlagen dann auf eigenes Risiko, fügt er hinzu.
Während der Flächennutzungsplan nun also noch die nächsten Hürden der Genehmigung durchlaufen muss, waren die Projektierer bereits fleißig - wie ein Blick auf das im Internet öffentlich zugängliche Energieportal der SGD Nord zeigt. Dort ist zu sehen, wo bereits neue Anlagen beantragt wurden. Und in der VG Südeifel betrifft das die Flächen, die gemäß der Änderung des Flächennutzungsplans zukünftig zur Verfügung stehen sollen. Rund 40 Anträge liegen bereits vor (siehe Extra). Und einige davon schon recht lange. So wurden nach Auskunft der Kreisverwaltung beispielsweise die sechs Anlagen zwischen Ernzen und Ferschweiler bereits 2012 beantragt. Und laut Behörde ist dagegen auch nichts einzuwenden. "Der Eifelkreis nimmt Genehmigungsanträge für Flächen außerhalb von Vorranggebieten beziehungsweise Eignungsbereichen an, sofern den Vorhaben keine offenkundigen Rechtsschranken entgegenstehen", teilt Ansgar Dondelinger, Pressesprecher der Kreisverwaltung, mit. Und im Fall der Anlagen bei Ernzen sei das - wie auch bei anderen Windrädern - der Fall, da die Standorte in den vorgesehenen Konzentrationszonen für Windkraft lägen. Ob sie aber am Ende auch genehmigungsfähig seien, hänge letztlich von der Entscheidung über die Flächennutzungsplanänderung ab.Extra

Laut Energieportal der SGD Nord wurden in der VG Südeifel beantragt: fünf Windkraftanlagen zwischen Menningen und Minden (davon zwei auf dem Gebiet der VG Trier-Land), drei bei Gilzem, vier bei Niederweis und Kaschenbach, sechs zwischen Ernzen und Ferschweiler, sechs östlich von Holsthum (davon vier auf dem Gebiet der VG Bitburger Land), fünf bei Hommerdingen, fünf bei Waldhof-Falkenstein, sechs zwischen Dauwelshausen und Sevenig bei Neuerburg, zwei östlich von Ammeldingen bei Neuerburg sowie fünf zwischen Obergeckler und Muxerath. uhe

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