Auftakt für zwei Missbrauchsprozesse

Bitburg/Prüm/Trier · Das Landgericht Trier hat am Montag die Prozesse gegen zwei Männer aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm eröffnet, die des sexuellen Missbrauchs an Kindern angeklagt sind. Urteile sind noch nicht gefallen.

Bitburg/Prüm/Trier. Beide Männer kommen aus der Eifel. Und beiden wird vorgeworfen, sich über einen längeren Zeitraum hinweg an Kindern vergangen zu haben. Am Montag haben am Landgericht Trier unter Vorsitz von Richter Albrecht Keimburg die Gerichtsverhandlungen gegen die mutmaßlichen Täter begonnen.
Der Erste - ein kleiner, korpulenter Mann mit Schnurrbart, blauer Jeans und blassbrauner Lederjacke - hört mit gesenktem Kopf und ohne sichtbare Gefühlsregung zu, wie die Staatsanwältin die Anklageschrift verliest. Sie wirft dem 34-Jährigen vor, die Tochter seines Halbbruders in den Jahren 2009 und 2010 in zehn Fällen sexuell missbraucht zu haben. Während die Eltern ausgingen und die beiden jüngeren Schwestern des mutmaßlichen Opfers schliefen, soll der Angeklagte das zunächst acht- und später neunjährige Mädchen entkleidet und sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben. Am Montag werden jedoch weder er, noch Zeugen befragt. Die Verhandlung soll am ersten August fortgesetzt werden. Der Angeklagte, der die Taten im Ermittlungsverfahren gestanden hat, ist seit Februar in Untersuchungshaft und wird daher in Handschellen aus dem Raum geführt.
Der Zweite hingegen betritt ihn als freier Mann. Im Gegensatz zu dem ersten Angeklagten trägt der klein gewachsene 38-Jährige einen Anzug. Seine lächelnden Augen schauen freundlich jeden an, der sich im Verhandlungsraum befindet. Einziger Zuschauer ist der Besitzer des großen Bauernhofes, auf dem der sprachbehinderte und leicht zurückgebliebene Angeklagte seit 20 Jahren als Hilfsarbeiter Kühe füttert oder Traktor fährt. Der 38-Jährige blickt auch nicht zu Boden, während der Staatsanwalt vorliest, warum er angeklagt ist: Er soll sich in insgesamt 53 Fällen an vier verschiedenen Jungen vergangen haben. Als Hauptopfer gilt ein Junge, der ab seinem sechsten Lebensjahr regelmäßig auf dem großen Bauernhof zu Gast war. Zwischen 1998 und 2008 soll der Mann dem inzwischen 18-Jährigen 51-mal an oder in die Hose gefasst und ihn zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Auch die anderen Jungen soll er unsittlich berührt haben, als sie mit ihm Traktor fuhren.
Für den Fall, dass der Angeklagte diese Taten umfassend gesteht, hatten sich Staatsanwalt Stéphane Parent, Pflichtverteidiger Günther Grün und der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg darauf verständigt, den Eifeler zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung unter Führungsaufsicht zu verurteilen - das heißt, von einem Bewährungshelfer überwacht. "Da freuen Sie sich", sagt Keimburg zu dem nickenden Angeklagten, nachdem er ihm dies langsam in einfachen Worten erklärt hatte. "Das geht aber nur, wenn sie mitmachen. Wir müssen dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert."
Doch der Angeklagte gesteht nur teilweise. Er streitet ab, den Jungen so oft missbraucht zu haben und auch, damit schon begonnen zu haben, als das Kind erst sechs oder sieben Jahre alt war. Auch die Aussagen, die die anderen Opfer im Rahmen der Ermittlungen gemacht hatten, passen nicht zu seinen.
Daher sollen am Nachmittag zwei der Jungen als Zeugen gehört werden. Telefonisch erfährt der Richter jedoch, dass der Hauptzeuge, der nicht nur von dem 38-Jährigen, sondern auch von seinem Stiefvater missbraucht worden sein soll, nicht kommen würde. Er halte das alles nicht mehr aus und könne keine Aussage machen, wenn der Angeklagte oder jemand von dem Bauernhof, wo die Taten begangen wurden, im Gerichtssaal sitze. Aus diesem Grund wird die Zeugenbefragung, die ohne den Angeklagten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll, auf den 4. August vertagt.