Auszug trotz Anmeldung

BITBURG. Momentan prüft die Kreisverwaltung, wer zu unrecht dauerhaft auf dem Gelände der ehemaligen Bitburger Air-Base lebt. Dazu wird die Behörde auch Wohnungsbegehungen vornehmen.

So wie dem Schreiber einer Mail an den TV ist es wohl auch Anderen gegangen, die dauerhaft auf dem Gelände des Flugplatzes Bitburg leben. Es gebe viele Menschen, denen dort seit 2004 eine Wohnung von Wohnungsmaklern vermittelt worden sei, schreibt der Mann. "Weder Makler, noch Vermieter, geschweige denn die Stadtverwaltung Bitburg (bei Anmeldung des Erstwohnsitzes) haben auch nur ein Wort vom Verbot des Dauerwohnens gesagt", teilt der E-Mail-Schreiber mit. Andere Bewohner der ehemaligen Air-Base sind sich nicht so sicher, ob alles in Ordnung ist. Nach der Ankündigung von Landrat Roger Graef, dass vor wenigen Wochen in Kraft getretene Dauerwohnverbot auf dem Bitburger Flugplatz kontrollieren zu lassen (der TV berichtete), meldeten sich mehrere Mieter bei der Stadtverwaltung Bitburg und der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Klaus Salzburger vom Ordnungsamt der Stadt Bitburg bestätigt im Gespräch mit dem TV, dass rund 80 Menschen ihren Erst- oder Zweitwohnsitz mit Adressen auf dem Flugplatzgelände angemeldet haben. "Normalerweise wurde den Bürgern beim Einwohnermeldeamt gesagt, dass das Dauerwohnen auf dem Flugplatz nur für einen eingeschränkten Personenkreis erlaubt ist", sagt Salzburger.Notfalls droht Nutzungsuntersagung

Jenseits dieses Hinweises habe die Stadt keine Möglichkeit, die Menschen vom Wohnen auf der ehemaligen Air-Base abzuhalten. Dieses Verbot beruhe auf Bestimmungen von Bebauungsplänen. Beschlossen wurden diese vom Zweckverband Flugplatz Bitburg. Überwacht wird die Einhaltung von der Bauaufsicht der Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltung hat derweil eine Liste mit den bei der Stadt gemeldeten Flugplatzbewohnern angefordert und erhalten. Die unter anderem für den Bereich Bauaufsicht zuständige Juristin Andrea Fabry sagte dem TV, dass die Wohnumstände der Personen auf der Liste derzeit überprüft würden. "Wir gehen auch auf die Vermieter zu", sagt Fabry. Die sollen dabei helfen, Dauerbewohner zu ermitteln. Denn es ist durchaus möglich, dass es Bewohner gibt, die nicht beim Bitburger Einwohnermeldeamt vorstellig wurden. "Nicht jeder, der dort dauerhaft wohnt, wohnt zu unrecht dort", schränkt Fabry ein. Jeder einzelne Fall müsse deshalb geprüft werden. Falls sich jedoch der Verdacht erhärte, dass jemand zu unrecht auf dem Gelände zuhause ist, werde eingeschritten. Dies gehe so weit, dass die Kreisverwaltung eine so genannte Nutzungsuntersagung verhängen könne. Um im Einzelfall die Sachlage zu klären, kann die Verwaltung auch eine Wohnungsbegehung anordnen. Dabei überzeugen sich Mitarbeiter der Verwaltung davon, ob in Räumen dauerhaft gewohnt wird oder ob sie beispielsweise als Büro genutzt werden. Zum Mittel der Nutzungsuntersagung oder der Wohnungsbegehung will die Kreisverwaltung laut Fabry nur greifen, wenn es sich nicht vermeiden lasse. Deshalb wolle ihre Behörde noch einige Tage warten, bis sie auf dem Gelände aktiv werde. "Wir kommen nicht mit Umzugskartons im Gepäck", sagt Fabry. Die unrechtmäßigen Flugplatz-Bewohner sollten die Möglichkeit erhalten, selber Konsequenzen zu ziehen.

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