Autofahrer trägt nur geringe Schuld

Bitburg · Wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung stand ein 43-jähriger Mann aus Luxemburg gestern vor Gericht. Er war 2009 an einem tödlichen Unfall auf der B 50 bei Körperich beteiligt. Das Gericht entschied, dass sein Verschulden dabei nur gering war. Er muss eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen. Das Verfahren wird eingestellt.

 Die Unfallstelle: Von dem Motorrad ist nach dem Zusammenprall mit dem Wagen des 43-jährigen Mannes aus Luxemburg nicht mehr viel übrig. TV-Foto: Archiv/Agentur Siko

Die Unfallstelle: Von dem Motorrad ist nach dem Zusammenprall mit dem Wagen des 43-jährigen Mannes aus Luxemburg nicht mehr viel übrig. TV-Foto: Archiv/Agentur Siko

Bitburg. Er hatte den Tag, diesen 1. Juni 2009, mit seiner Lebensgefährtin sowie der gemeinsamen Tochter in Vianden verbracht und wollte nach Luxemburg zurück, wo die Familie wohnt. "Doch wir haben uns verfahren, und so suchte ich eine Möglichkeit zum Wenden", sagt der heute 43-jährige Franzose, der sich gestern vor dem Amtsgericht Bitburg wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten musste. Er sollte an diesem Tag auf der B 50 bei Körperich in einen tödlichen Unfall (siehe Extra) verwickelt werden, an dem er - so stellte das Gericht gestern fest - aber nur eine geringe Mitschuld trägt.
"Wir waren nicht besonders schnell unterwegs, etwa 70 bis 90 Stundenkilometer", erzählt der Franzose, der von einer Dolmetscherin übersetzt wird. Leicht, so scheint es, fällt ihm die Erinnerung an diesen Tag nicht. Auf seinem Gesicht sind hektische rote Flecken, seine Hände zittern etwas beim Gestikulieren.
Als er auf der linken Straßenseite eine kleine Stichstraße entdeckte, habe er sein Tempo weiter gedrosselt. "Ich wollte sicherstellen, dass das Auto hinter mir merkt, dass ich wenden will."
Hinter ihm fuhren zwei junge Männer aus der Eifel, die in diesem Moment gerade von einem Motorrad überholt wurden. Dann ging alles sehr schnell.
"Das Motorrad war links neben uns, scherte vor uns kurz ein, gab Gas und zog wieder raus, um das Auto vor uns zu überholen, das gerade geblinkt hatte und abbiegen wollte", sagt der 29-jährige Eifeler und ergänzt: "Ich dachte: Das da geht nicht gut, da war es passiert."
Eine Kollision mit tödlichen Folgen. Ein Gutachten, das die Richterin Theresa Wilhelmi-Pitsch in der Verhandlung vorliest, kommt zu dem Schluss, dass der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der Motorradfahrer sich an das Tempo-Limit 100 gehalten hätte - er war laut Gutachten mit zwischen 117 und 150 Stundenkilometern unterwegs. Da der Motorradfahrer aber bei dem Unfall seine Ehefrau verloren hat, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Der Autofahrer hätte laut Gutachten den Unfall ebenfalls verhindern können, wenn er nochmals kurz vor dem Abbiegen in den Rückspiegel geschaut hätte - und den Motorradfahrer noch rechtzeitig bemerkt hätte. "Das wäre ein idealtypisches Verhalten gewesen.
Aber den idealtypischen Autofahrer gibt es nicht. Alle Prozessbeteiligten sind sich einig, dass das Verschulden des Angeklagten sich im unteren Bereich bewegt", sagt Richterin Wilhelmi-Pitsch, die das Verschulden des angeklagten Autofahrers in Übereinstimmung mit Staatsanwältin Stefanie Wöste für nur sehr gering hält - "auch wenn die Folgen dramatisch waren". Das Verfahren gegen den 43-Jährigen wird eingestellt. Er muss eine Geldstrafe von 1200 Euro an die Kreisverkehrswacht zahlen.Extra

1. Juni 2009, 17.55 Uhr: Ein damals 40-jähriger Mann fährt auf der B 50 aus Vianden in Richtung Körperich. Hinter ihm fahren zwei junge Eifeler im Auto, denen ein damals 43-jähriger Motorradfahrer mit seiner 42-jährigen Ehefrau auf dem Beifahrersitz folgt. Der Motorradfahrer überholt zunächst die Eifeler, schert kurz wieder ein und setzt zum Überholen des Autos des 40-Jährigen an, der in dem Moment gerade nach links in eine Stichstraße zum Wenden einbiegen will. Das Motorrad prallt in das Auto, die Beifahrerin des Motorradfahrers stirbt.

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