Azubi missbraucht: Zweieinhalb Jahre Haft

Bitburg · Erst kürzte er seinem Kochlehrling das Gehalt, dann bot er ihm an, es durch Pornovideos wieder aufzubessern: Wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger hat das Amtsgericht Bitburg am Mittwoch einen ehemaligen Gastwirt zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Bitburg. Zwei Prozesstage mit etlichen Zeugen waren im Juni 2009 nötig, bis das Amtsgericht Bitburg eben jenen Mann zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilte, der am gestrigen Mittwoch erneut auf der Anklagebank Platz genommen hat.
Die Vorwürfe, die ihm gestern zu Last gelegt werden, sind dieselben wie vor mehr als zwei Jahren.
Der inzwischen 40-jährige ehemalige Inhaber eines Bitburger Restaurants soll zwischen Oktober 2005 und Februar 2006 mehrfach mit einem damals 16 Jahre alten Kochlehrling gegen eine Zahlung von jeweils 50 Euro Pornovideos gedreht und dabei mit diesem in einem Fall auch ungeschützt den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.
Doch während der Angeklagte 2009 die Vorfälle noch vehement bestritten und lediglich zugegeben hatte, seinen Azubis zwecks Drogentests eigenhändig Schamhaare abgeschnitten zu haben, räumt er am Mittwoch gleich zu Prozessbeginn sämtliche Vorwürfe ein.
Dass es überhaupt zu einer Neuauflage der Verhandlung gegen den ehemaligen Bitburger Gastwirt kommen muss, liegt an einem Formfehler, der dem Amtsgericht im ersten Verfahren unterlaufen war. Die Folge: Das Trierer Landgericht kassierte das Urteil - der Mann, dem es mittlerweile untersagt ist, Jugendliche auszubilden, blieb auf freiem Fuß. Ob er dies auch weiterhin bleibt, ist noch ungewiss - denn vermutlich wird der Angeklagte gegen das am Mittwoch gesprochene Urteil Rechtsmittel einlegen.
Richterin Theresa Wilhelmi-Pitsch verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung. Der Angeklagte und sein Verteidiger Günther Maximini hatten dagegen offenbar darauf gehofft, mit dem Geständnis, das dem inzwischen 22-jährigen Opfer eine Aussage über intime Details der Vorfälle erspart, das Gericht milde zu stimmen und eventuell mit einer Bewährung davonzukommen.
Insbesondere die Tatsache, dass die Vorfälle bereits so lange zurückliegen, müsse im Urteil Berücksichtigung finden, betont Verteidiger Maximini.
Doch das Gericht folgt dem Antrag von Staatsanwalt Wolfgang Spies, der dem Ex-Gastwirt vorwirft, "in verwerflicher Form die Position gegenüber seinen jungen Azubis ausgenutzt" zu haben. Der ehemalige Kochlehrling, der am Mittwoch nur kurz gehört wird, hatte zuvor ausgesagt, "aus Geldnot" mit dem Angeklagten Pornos gedreht zu haben: "Er hatte mir immer wieder Strafgelder von meinem Gehalt abgezogen, wenn ich etwas falsch gemacht hatte. Ich hatte nachher nur noch so wenig Geld, dass ich keine andere Wahl mehr hatte."
"Wir haben es hier nicht nur mit einer einfachen Ausnutzung des normalen Azubi-Verhältnisses zu tun", wendet sich deswegen auch Richterin Wilhelmi-Pitsch in ihrer Urteilsbegründung an den Angeklagten. "Das waren junge Menschen in einer erheblichen Zwangslage, die Sie für Ihren eigenen sexuellen Vorteil ausgenutzt haben", sagt die Juristin.

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