Azubis missbraucht: Ex-Gastronom zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Bitburg · Das Bitburger Amtsgericht hat am Mittwochmorgen einen 40-jährigen ehemaligen Inhaber eines Bitburger Restaurants wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

(neb) Der Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung die Vorwürfe eingeräumt und damit zugegeben, zwischen Oktober 2005 und Februar 2006 mit einem damals 16 Jahre alten Koch-Lehrling mehrfach gegen Bezahlung Pornovideos gedreht und dabei mit dem Azubi neben mehrfachen Oralverkehr auch in einem Fall ungeschützten Analverkehr vollzogen zu haben. Bereits vor gut zweieinhalb Jahren hatte sich der ehemalige Gastronom wegen der Vorfälle bereits vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten müssen. Damals hatte er die Vorwürfe noch bestritten und lediglich gestanden, seinen damaligen Auszubildenden zwecks Drogentests Schamhaare abgeschnitten zu haben. Das Amtsgericht Bitburg glaubte dem Angeklagten damals nicht und verurteilte den mehrfach insbesondere wegen Betrugs vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Wegen eines Formfehlers allerdings stellte das Landgericht das Verfahren ein - der ehemalige Gastwirt, der heute in einem Reisebüro arbeitet, musste seine Freiheitsstrafe nicht antreten (der TV berichtete). Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann erneut an, sodass es am Mittwoch zu einer Neuauflage des Prozesses kam. Während Staatsanwalt Wolfgang Spies für den nun geständigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren beantragte, dem sich das Gericht anschloss, hatte sich Verteidiger Günther Maximini für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen, da das Geschehen bereits sechs Jahre zurückliege.