Azubis missbraucht? – Prozess gegen ehemaligen Gastronomen wird wiederholt

Bitburg · Dreieinhalb Jahre sollte ein ehemaliger Bitburger Gastwirt ins Gefängnis, weil das Amtsgericht ihn im Juni 2009 unter anderem wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt hat. Der Mann jedoch befindet sich nach wie vor auf freiem Fuß, das Urteil wurde nie rechtskräftig: Wegen eines Formfehlers wird das Verfahren nun wiederholt.

Azubis missbraucht? – Prozess gegen ehemaligen Gastronomen wird wiederholt
Foto: Cheryl Cadamuro

Das, was dem ehemaligen Inhaber eines Bitburger Restaurants zur Last gelegt wird, liegt bereits gute sechs Jahre zurück: Zwischen Oktober 2005 und Februar 2006 soll der Mann mit zwei Lehrlingen, von denen einer noch keine 18 Jahre alt gewesen war, Porno-Videos gedreht haben. Zudem sei es in zwei Fällen zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr zwischen dem Gastwirt und einem Auszubildenden gekommen sein. Im Juni 2009 wurde der Mann vom Bitburger Amtsgericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt (der TV berichtete).

Das Urteil wurde allerdings nie rechtskräftig: Der damals 38-jährige Angeklagte, der die Vorwürfe im Prozess vehement bestritten und lediglich zugegeben hatte, seinen Lehrlingen für Drogentests Schamhaare abgeschnitten zu haben, legte Berufung gegen den Richterspruch ein. Normalerweise hätte das Landgericht Trier daraufhin das Verfahren neu aufrollen müssen. Doch der zuständige Trierer Richter stellte das Verfahren ein, weil das Bitburger Amtsgericht in seinem Beschluss, das Verfahren gegen den Gastwirt zu eröffnen, einen Formfehler begangen hatte. Der Richter folgte damit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, das 2009 in einem Einzelfall entschieden hatte, dass bei einem Eröffnungsbeschluss eines Gerichts die Person des Angeklagten derart konkretisiert sein muss, dass eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Person hundertprozentig ausgeschlossen sein muss.

Das Amtsgericht Bitburg jedoch hatte, wie es zuvor an vielen Gerichten üblich war, in seinem Eröffnungsbeschluss gegen den Gastwirt lediglich den Namen und das Geburtsdatum des Angeklagten eingetragen. Nach der Entscheidung des OLG aus dem Jahr 2009 reichte dies jedoch nicht aus: Obendrein hätten noch sämtliche Zeugen, die in dem Verfahren gehört werden sollten, sowie das Aktenzeichen in dem Eröffnungsbeschluss festgehalten worden sein müssen. Ein Verfahrensfehler, auf den sich der Bitburger Restaurantchef mit Erfolg berief, sodass er sich nach wie vor auf freiem Fuß befindet.

Am heutigen Mittwoch allerdings muss er erneut auf der Anklagebank des Bitburger Amtsgerichts Platz nehmen: Die Staatsanwaltschaft Trier hat den Mann noch einmal angeklagt, um den Prozess aus dem Jahr 2009 zu wiederholen - mit den gleichen Anklagevorwürfen, denselben Zeugen, nun aber mit einem fehlerfreien Eröffnungsbeschluss des Gerichts. Ursprünglich sollte das Verfahren bereits im Januar neu aufgerollt werden, doch zum vorgesehenen Termin wurde der Angeklagte krank (der TV berichtete). Die Ansetzung eines neuen Termins zögerte sich anschließend aufgrund von Personalwechseln am Bitburger Amtsgericht hinaus. neb

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