Bahnstrecke: Gericht entscheidet für privaten Betreiber

Gerolstein/Prüm · Im Streit über die stillgelegte Bahnstrecke zwischen Gerolstein und Prüm hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden: Die private Rhein-Sieg-Eisenbahn darf dort wieder Züge aufs Gleis setzen. Für die Kommunen ist das keine gute Nachricht: Sie hatten die Strecke vor einigen Jahren für rund 400 000 Euro gekauft, um dort einen Radweg zu bauen.

 Kein Durchkommen: Langsam aber sicher erobert die Natur die ehemalige Bahnstrecke zwischen Prüm und Gerolstein zurück, so wie hier am Bahnübergang bei Schwirzheim. TV-Foto: Christian Brunker

Kein Durchkommen: Langsam aber sicher erobert die Natur die ehemalige Bahnstrecke zwischen Prüm und Gerolstein zurück, so wie hier am Bahnübergang bei Schwirzheim. TV-Foto: Christian Brunker

Das stillgelegte Gleis zwischen Gerolstein und Prüm darf wieder für einen privaten Bahnbetrieb genutzt werden - so lautet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Berufungsverfahren zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der privaten Rhein-Sieg-Eisenbahn aus Bonn (der TV berichtete). Das Unternehmen plant, auf der 23 Kilometer langen Strecke wieder Fahrten zwischen den beiden Städten anzubieten. Beim Landesverkehrsministerium verweigerte man der Bahn jedoch die Genehmigung.

Das Urteil soll in den kommenden Tagen an die beteiligten Parteien versandt werden. "Wir werden dazu erst Stellung nehmen, wenn uns die schriftliche Begründung vorliegt", sagt Rainer Bohnet, einer der beiden Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Eisenbahn. Die Kommunen werden die Konsequenzen des Urteils deutlich zu spüren bekommen. Denn: Der Abschnitt gehört der Verbandsgemeinde Prüm und der Stadt Gerolstein, die Kommunen haben dafür vor acht Jahren etwa 400 000 Euro bezahlt. Ihr Ziel war es, dort einen Radweg zu bauen. Dieser Plan muss nun vorerst auf Eis gelegt werden.

Die 23 Kilometer lange Bahnstrecke wurde im Jahr 2001 stillgelegt und 2005 von der Stadt Gerolstein und der Verbandsgemeinde Prüm gekauft. Allerdings dürfen Bahnstrecken nur dann entwidmet werden, wenn sich kein Betreiber dafür findet. Der aber trat 2011 auf den Plan: die Rhein-Sieg-Eisenbahn. Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium verweigerte aber vor zweieinhalb Jahren die Betriebsgenehmigung, die RSE zog vor Gericht - und erhält nun offenbar recht.

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