Bebauungsplan "unwirksam"

PRÜM. (mr) Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Richterspruch vom 4. August der Klage eines Trierer Geschäftsmanns gegen den Teilbebauungsplan Prüm-Dausfeld stattgegeben. Dadurch ist ihm nun erlaubt, im Anschluss an das Unternehmen Glas Gausch ein Geschäftshaus zu errichten.

Im Prümer Stadtrat rümpfte man am Dienstag die Nase. Nachdem der Trierer Geschäftsmann Heribert Orth mit seiner Klage gegen den Teilbebauungsplan Prüm-Dausfeld Erfolg hatte, ist es ihm gestattet, auf der Dausfelder Höhe Einzelhandel anzusiedeln. Genau das hatte der Rat bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit aller Macht verhindern wollen. Denn: So genannte innenstadtrelevante Sortimente sollten zum Schutz der City nicht noch zusätzlich auf die "grüne Wiese", hieß es immer wieder. In dem Baugenehmigungsverfahren (Bauvoranfrage) hatte das Trierer Verwaltungsgericht mit Urteil vom 4. August (Az.: 5 K 475/04.TR) festgestellt, dass der tangierte Teilbebauungsplan vom 28. Februar 1998 unwirksam ist. Wie die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm in einer Tischvorlage mitteilte, war dafür die Tatsache maßgeblich, dass aus den Planungsunterlagen "nicht nachvollziehbar erkennbar" sei, warum ein umfassender Ausschluss von Einzelhandel überhaupt erforderlich gewesen sei. So stehe das Abwägungsergebnis im Widerspruch zu den eigentlichen Planungsabsichten der Stadt Prüm. Für den Prümer Stadtrat bedeutete dieses Urteil, dass er nun flugs eine Veränderungssperre beschloss. Das heißt: Heribert Orth kann sein Geschäftshaus noch bauen, danach soll jedoch kein Projekt dieser Art mehr zum Tragen kommen. Welche Art von Einzelhandel nun zwischen Glas Gausch und Getränke-Paradies angesiedelt wird, steht noch nicht fest. Nach den Worten von Prüms Bauamtsleiter Alfred Hansen sei einmal von Schlecker die Rede gewesen. Heribert Orth wollte dazu keine Angaben machen, weil er noch in Verhandlungen stehe. "Noch ist nichts gesprochen", seit Mittwoch sei er erst im Besitz der Genehmigung, sagte er auf TV -Anfrage. Gleichwohl bestätigte der Trierer BMW-Händler, dass er plane, ein "Geschäftshaus" zu errichten. Die FWG-Liste Kleis hat inzwischen Bürgermeisterin Mathilde Weinandy (CDU) gebeten, die Überprüfung bestehender Verträge und Satzungen auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu nehmen. Fraktionssprecher Dirk Kleis zeigte sich ob des Trierer Gerichtsurteils jedenfalls "erstaunt". Kleis: "Mehrfach wurden durch den Stadtrat Änderungen des Bebauungsplan vorgenommen, die von Seiten der betreuenden Fachstellen und übergeordneten Behörden (Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Kreisverwaltung Bitburg-Prüm) geprüft waren." Nach Kenntnis der FWG seien dabei nie Risiken gesehen worden, so dass der Rat stets von klaren Rechtsgrundlagen ausgegangen sei.

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