Bei Missachtung: Strengste Strafe

Mürlenbach · Ursache der großen Brandkatastrophe in Mürlenbach 1824 waren vermutlich Laubreiser, die man zur Feuerung gerne verwendete, vor deren Gebrauch jedoch immer wieder von behördlicher Seite gewarnt wurde.

Das Feuer, das dadurch am Mittag des 21. April 1824 im Haus des Johann Willems in Mürlenbach ausbrach, richtete im Ort verheerenden Schaden an. Es befand sich keine Feuerspritze in der Nähe, und die zu geringe Anzahl der Löscheimer konnte nur wenig ausrichten. So dauerte es zwei Stunden, bis aus Schönecken Hilfe kommen konnte. Der dortige Bürgermeister, Johann Bohnen II., hatte sich zwar sofort nach Bekanntwerden des Brandes mit der Feuerwehrmannschaft und dem Löschgerät auf den Weg gemacht, doch in der Zwischenzeit konnte sich das Feuer durch einen starken Wind rasch auf weitere mit Stroh gedeckte Häuser ausbreiten. Insgesamt fielen vierundzwanzig Häuser, darunter das Pfarrhaus, und fünfundzwanzig Scheunen und Stallungen den Flammen zum Opfer, wobei die Kirche, die zweimal zu brennen anfing, durch die Anstrengungen des Steuerboten Peter Wellenstein aus Prüm und des Zimmermeisters Heltemes jun. aus Schönecken gerettet werden konnte.

Auch viele andere Helfer wie die Spritzenaufseher Maier und Staden aus Schönecken, die königlichen Gendarmen Kriwes und Linden, der Feldhüter Wilms von Schönecken oder der Gemeindeförster Fritzen von Birresborn bemühten sich, das Feuer unter Kontrolle zu bekommen, während andere wie der Beigeordnete Gerard aus Mürlenbach sich um die Rettung der Civilstands-Register verdient machten. Doch viele Tiere, Gerätschaften, Mobiliar, und vor allem Lebensmittel und Futtervorräte für das Vieh wurden ein Opfer der Flammen, und mancher Einwohner hatte außer seinem Leben nichts retten können. Da „über die Entstehung des Feuers ...nichts ausgemittelt werden [konnte]“, wie die „Prümer gemeinnützigen Blätter“ zu dem Unglück vermerkten, ließ sich der entstandene Schaden dem Zuständigkeitsbereich der Versicherungs-Anstalt zuschreiben, so dass den Geschädigten ein Ausgleich in Aussicht gestellt werden konnte.

Nichtsdestotrotz waren die Brandgeschädigten auf eine erste Unterstützung mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Lebens angewiesen, und so bat der Landrat des Kreises Prüm, Georg Bärsch, die Bürgermeister und Pfarrer in den Kreisen Prüm, Bitburg und Daun um eine Spende. Sein Aufruf fand ein breites Echo, und schon am 28. April 1824 konnte Bärsch in den „Prümer gemeinnützigen Blättern“ vermelden, dass allein in Prüm 220 Pfund geräuchertes Fleisch und Speck, 420 Pfund Roggen, 360 Pfund Roggenmehl, 40 Pfund Ägyptisches Korn, 40 Pfund Erbsen, einige Zentner Heu, einige Leinen- und Kleidungsstücke sowie 34 Reichsthaler (Rthr) an Bargeld gesammelt worden waren.

Aber auch in anderen Gemeinden des Kreises zeigten die Einwohner ihre Hilfsbereitschaft. So hatte man in den Bürgermeistereien Olmscheid, Arzfeld, Daleiden und Dasburg einen öffentlichen Verkauf von Früchten veranstaltet, dessen Erlös in Höhe von 19 Thalern der Bürgermeister André von Dasburg einsenden konnte. Auch der Bürgermeister Thomas von Lützkampen beteiligte sich mit einer Geldsumme von 11 Thalern, die ein ähnlicher Verkauf, organisiert von den Bürgermeistereien Eschfeld, Harspelt und Leidenborn, erbracht hatte. In Mürlenbach wurden die eingehenden Spenden dann durch ein Komitee, bestehend aus dem Beigeordneten Gerard, dem Pfarrer Knodt, sowie den Schöffen an die Hilfsbedürftigen verteilt und der Verwendungsnachweis für jeden einsehbar veröffentlicht. In der Zwischenzeit hatten die Einwohner von Mürlenbach zügig mit dem Wiederaufbau ihrer Häuser begonnen, und in der Ausgabe der „Prümer gemeinnützigen Blätter“ vom 14. Juni 1824 war zu lesen, dass von der Summe von 6315 Reichsthaler, auf welche der Brandschaden geschätzt worden war, schon 3376 Reichsthaler ausbezahlt worden waren.

Den Wiederaufbau der Häuser hatte man einer staatlichen Kontrolle unterstellt, um sicher zu gehen, dass keine der Mauern, die stehen geblieben waren und durch den Brand stark gelitten hatten, wiederbenutzt würde.

Auch war ein „Austausch mehrerer Plätze unter den Abgebrannten bewirkt worden, damit die neu aufzubauenden Gebäude in gerader Linie und in gehöriger Entfernung voneinander gebaut werden“. Als Konsequenz aus der Brandkatastrophe wurde im Weiteren verfügt, „dass die Vermögenderen unter den Abgebrannten ihre Wohnhäuser mit Schiefer (Leien) decken, die übrigen Gebäude mit zweckmäßig zugerichteten Lehmschindeln gedeckt [werden]“.

Dass dieses Unglück nicht den Ruin der betroffenen Einwohner bedeutete, lag sicherlich an der Unterstützung durch die Brandversicherungs-Anstalt, die entsprechend der festgelegten Werte für den Schaden aufkam.

Eine Mitgliedschaft in dieser Brandkasse war von Regierungsseite, nicht zuletzt durch die Konkurrenz der privaten Brandversicherungsgesellschaften, zu allen Zeiten gefördert worden, und die Werbung für dieses staatliche Institut galt immer auch als Maßnahme zur „Volkswohlfahrt“. Auch der letzte Trierische Kurfürst Clemens Wenzeslaus widmete ihr seine besondere Aufmerksamkeit, und sein Kurfürstlich Trierisches Brandversicherungs-Institut empfahl sich mit einer im Jahre 1794 vom Pastor von St. Gangolf in Trier, Bertrand Ludwig Prestinary, herausgegebenen Schrift mit dem Titel: „Pflicht der Nächstenliebe in Hinsicht auf die Brand-Versicherungs-Gesellschaft, nebst Bemerkung der Vortheile, die mit dieser so gemeinnützigen Anstalt verbunden sind“. Im Nassauischen hatte Fürst Friedrich August von Nassau-Usingen eine Brandversicherungsordnung eingeführt und mit der Übernahme von Teilen Nassaus durch Preußen wurde auch das Brandversicherungswesen dem preußischen Verwaltungsbereich zugeordnet. Entsprechend dem Sitz des Oberpräsidenten wurde die Feuerversicherungs-Anstalt in Koblenz angesiedelt, und nachdem ihr im Jahre 1820 auch die Regierung in Trier beigetreten war, konnten die Beitragserhebungen und Entschädigungszahlungen über eine Filial-Brandversicherungs-Kasse in Trier abgewickelt werden.

Diese Kasse bestand jedoch nur bis zum Jahre 1836, da in diesem Jahr die Beiträge der Mitglieder im Regierungsbezirk Trier in Höhe von 34 725 Thalern einer Entschädigungssumme von 58 896 Thalern gegenüberstand, sodass die Hauptversicherungs-Kasse in Koblenz den Differenzbetrag zulegen musste.

Zu diesem Zeitpunkt bestand neben der Koblenz-Trierer-Brandkasse bereits ein zweites Institut dieser Art für die Regierungsbezirke Köln, Düsseldorf und Aachen, und zur Vereinheitlichung für die gesamte Monarchie hatte man schon auf dem dritten Rheinischen Provinzial-Landtag 1832 den Entwurf eines „Allgemeinen Provinzial-Feuer-Societäts-Reglements“ eingebracht. Auch sollte eine Gesellschaft, mit einem vom Provinzial-Landtag gewählten Direktor an ihrer Spitze, zur Führung der Geschäfte gegründet werden.

Im Jahre 1836 trat diese Gesellschaft erstmalig zusammen, und ihre jährlichen Rechenschaftsberichte über die gezahlten Entschädigungen belegten dabei die häufigen Schwierigkeiten, in Jahren mit vermehrten Brandschäden ein Defizit zu vermeiden. So beliefen sich beispielsweise die Beiträge für den Kreis Saarburg im Jahre 1844 auf eine Summe von 2765 Reichsthaler, zwei Feuersbrünste mit 42 geschädigten Häusern machten jedoch eine Entschädigungssumme von 8571 Rthr. notwendig.

Um die Beitragssätze, die bis zu 23 Silbergroschen je 100 Thaler Versicherungssumme betragen konnten, dennoch relativ stabil zu halten, setzte man immer auch auf vorbeugenden Brandschutz, und die „Prümer gemeinnützigen Blätter“ veröffentlichten regelmäßig als Mahnung an die Bevölkerung:

„[Es wird],..da ungeachtet des bestehenden Verbots noch immer auf den öffentlichen Plätzen und in den Straßen ohne Deckel auf den Tabakspfeifen geraucht wird, hiermit Jedermann wiederholentlich gewarnt, ohne Deckel auf der brennenden Tabakspfeife nicht öffentlich zu erscheinen, indem er sich im Betretungsfalle die strengste polizeiliche Strafe zuziehen würde.“

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