Bei Umzug zum Amt

BITBURG. (red) Wer umzieht, muss sich nach dem Meldegesetz des Landes Rheinland-Pfalz unverzüglich bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Wer seinen Wohnungswechsel später oder überhaupt nicht anzeigt, kann ein Verwarnungsgeld erhalten.

Gleiches kann passieren, wenn man den KFZ-Schein seines Fahrzeuges nicht umschreiben lässt. Bei der Anmeldung in der Stadt Bitburg müssen die Ausweise und Pässe sowie der Fahrzeugschein zwecks Änderung des KFZ-Scheins mitgebracht werden. Abmeldungen sind in der Regel nicht mehr erforderlich. Bei Anmeldung in einer anderen Gemeinde erfolgt automatisch die Abmeldung aus Bitburg. Für die Ummeldung bei einem Umzug innerhalb der Stadt Bitburg müssen Ausweis und Fahrzeugschein mitgebracht werden. Weitere Informationen zu dem Thema gibt es im Internet unter www.bitburg.de.

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