Beigeordneter aus Kall soll Geld veruntreut haben

Kall · Das Amtsgericht Schleiden hat das Hauptverfahren gegen den Kaller Beigeordneten Uwe Schmitz eröffnet. Aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt wird ihm unter anderem Veruntreuung von Mandantengeldern in 27 Fällen vorgeworfen.

Kall. Die Aachener Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass gegen den ehemaligen Rechtsanwalt und jetzigen Beigeordneten Uwe Schmitz aus Kall (Kreis Euskirchen) in weiteren Fällen wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wurde.
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, so Sprecher Dr. Jost Schützeberg, habe man die Ermittlungen in einem Dutzend weiterer Fälle nach Paragraf 154 des Strafgesetzbuches eingestellt, weil das zu erwartende Strafmaß aus diesen Fällen unter dem der Fälle liege, die jetzt zur Anklage gebracht wurden.
Bei dieser Entscheidung hat es laut Schützeberg keine Wertgrenze gegeben. Diese sei aus Gründen der Strafverfolgungsökonomie getroffen worden, da das Dutzend Fälle nur durch weitere, aufwendige Verfahren aufzuklären sei. Die Schmitz jetzt zur Last gelegten Tatbestände würden im Falle einer Verurteilung mit Geldstrafen bis hin zu einen Freiheitsentzug von fünf Jahren geahndet.
Dass neben dem Vorwurf der Veruntreuung von Mandantengeldern auch der des Betrugs gegenüber Rechtsschutzversicherungen erhoben werde, begründet der Staatsanwalt mit dem besonderen Näheverhältnis zwischen dem Anwalt und seinen Mandanten. Gegenüber diesen habe der Anwalt eine Vermögensbetreuungspflicht. Daher greife der Tatbestand der Veruntreuung von Mandantengeldern. Gegenüber den Rechtsschutzversicherungen gebe es diese "besondere Nähe" nicht, auch keine besondere Vermögensbetreuungspflicht.
Deshalb sei hier nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft der Tatbestand des Betrugs erfüllt. red

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