Beim Rauchen hört die Gemeinschaft auf

Schon lange dürfen Raucher nicht mehr überall ihrem Laster frönen, auch die Gemeindehäuser gehören seit mittlerweile zweieinhalb Jahren zur rauchfreien Zone. Doch wie das Prümer Ordnungsamt berichtet, halten sich nicht alle daran.

Prüm. Ein großes Familienfest mit vielen Gästen - aber wo feiern? Nur wenige haben ein Wohnzimmer, das so groß ist, wirklich alle Tanten, Onkel, Schwiegertöchter oder Cousins aufzunehmen. Daher sind gerade in kleineren Orten die Dorfgemeinschaftshäuser zu einem beliebten Veranstaltungsort geworden, den man für verhältnismäßig kleines Geld mieten kann.

Doch das bringt auch Probleme mit sich, denn so manche Feier hinterlässt sprichwörtlich schlechte Luft. Das Prümer Ordnungsamt beklagt, dass bei Veranstaltungen immer noch gegen das seit dem 15. Februar 2008 bestehende Rauchverbot verstoßen wird. "Es fällt halt hier und da auf", sagt Peter Hillen, Leiter des Ordnungsamts. Daher habe man die Ortsgemeinden angeschrieben, um sie erneut für den geltenden Nichtraucherschutz zu sensibilisieren. Denn bei allen Unklarheiten und Ausnahmen im Gesetz sei die Sachlage bei öffentlichen Gebäuden eindeutig - und dazu zählen auch die Dorfgemeinschaftshäuser, weil sie sich in der Trägerschaft der Kommunen befinden. "Da ist das Rauchen verboten, egal bei welchem Anlass", sagt Hillen. Er appelliert an die Vernunft und die Einsicht der Gemeindehausnutzer. "Das Nichtraucherschutzgesetz ist nun mal da, also müssen wir auch damit umgehen", sagt Hillen.

In der Verbandsgemeinde Arzfeld funktioniert es offenbar. "Uns ist in diesem Zusammenhang nie etwas Negatives aufgefallen", sagt Abteilungsleiterin Susanne Roß.

In den Gemeinden sind die Ortsbürgermeister dafür verantwortlich, die Nutzer bei der Anmietung auf das Verbot hinzuweisen. Außerdem sei es empfehlenswert, so das Prümer Ordnungsamt, einen entsprechenden Hinweis in die Benutzungsordnung einzufügen, damit sich niemand herausreden könne, er habe von dem Verbot nichts gewusst. Manche Orte haben darüber hinaus Schilder in den Räumen aufgehängt, um auch sichtbar auf das Rauchverbot hinzuweisen. Andere haben vor der Tür einen Platz für Raucher geschaffen, etwa mit einem Party-Pavillon.

Hubert Tautges, Ortschef von Winterspelt, kennt das Problem ebenfalls. Denn das dortige Gemeindehaus wird gerne für private Feiern verwendet. Man habe am Eingang ein entsprechendes Schild angebracht, berichtet Tautges. Außerdem seien vor der Tür Aschenbecher aufgestellt worden. "Aber man kann nicht ständig kontrollieren gehen", sagt Tautges. In Dahnen weisen ebenfalls Schilder auf das Verbot hin. "Am Anfang ist es sicherlich mal vorgekommen, dass spät am Abend trotzdem geraucht worden ist", sagt Ortsbürgermeister Peter Philippe. "Aber mittlerweile funktioniert das gut."

EXTRA Gesetz: Das Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz in öffentlichen Gebäuden bestimmt, dass öffentliche Gebäude, also auch die Gemeindehäuser, rauchfrei sind. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Gebäude anmietet und für welchen Zweck. Demnach darf dort auch bei privaten Feiern wie Taufen oder Geburtstagen nicht geraucht werden. Gleiches gilt für Vereinsfeste wie Kappensitzungen. (ch)

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