Beleidigung, Boxkampf und Bedrohung

BITBURG. (red) Ein 37-jähriger Mann ist am Dienstagabend gegen 21 Uhr in Bitburg mit einem Messer bedroht worden. Die Polizei-Inspektion Bitburg hat Ermittlungen wegen Körperverletzung und Bedrohung aufgenommen.

Von einer Streife wurde der Bedrohte am Parkhaus ausgemacht. Er folgte zwei Männern, die in den Borenweg davonliefen. Die Polizeistreife stellte sie. Sofort wurde ein Messer an die Beamten übergeben. Es war zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen. Schwierig gestalteten sich nun die Erstermittlungen, weitere Zeugen und Beteiligte kamen hinzu, die zum Teil erheblich alkoholisiert waren. 2,67, 1,98, 1,27 und 1,33 Promille - so lauteten die Ergebnisse der Alkoholüberprüfungen. Was war geschehen? Zuerst wurde ausgiebig in einer Wohnung in der Hauptstraße gefeiert und dem Alkohol zugesprochen. Dann kam es zum Streit. Beleidigungen, Verbalattacken - die beiden Hauptkontrahenten, der 37-Jährige und ein 24-Jähriger, wollten den Kampf in der Fußgängerzone öffentlich austragen. Ein Boxkampf unter Männern, dabei wurde ein Messer gezogen. Von der Fußgängerzone ging es Richtung Poststraße. "Ich schlitz dir den Bauch auf", lautete mehrfach die Drohung. Der Angegriffene wich aus und konnte nicht gestellt werden. Dann flog das Messer, verfehlte jedoch das Ziel. Es landete in einem Mülleimer, dieser wurde von einer Person durchwühlt, und das Messer wurde wieder gefunden. Bei der Spurensuche durch die Polizei wurde das bestätigt. Es folgten den Kampfhähnen einige Zeugen, unter anderen auch die Frau des Angegriffenen. Sie soll dem Angreifer später das Messer abgenommen haben. Es wurde niemand verletzt. Die andere Seite schildert den Vorfall anders. Der Angegriffene oder dessen Frau habe das Messer in der Wohnung an sich genommen, er habe die Angreifer damit bedroht und es dann zum Fenster raus auf die Straße geworfen. Entwendet wurde auch ein Handy, dabei ist unklar, wem dieses gehört. Angeblich wurde es beim Kartenspiel abgezockt oder woanders illegal erworben. Umfangreiche Ermittlungen und Vernehmungen sind erforderlich.

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