Bescheide aufgehoben

Der Kreisrechtsausschuss hat die Bescheide für die Anwohner der Jünkerather Straße, die am Ausbau der Stadtkyller Straße in Schüller beteiligt werden sollten, aufgehoben. Die Verbandsgemeinde Obere Kyll besteht auf ihrer Gebührenfestsetzung. Die Ortsgemeinde überlegt, ob sie Klage vorm Verwaltungsgericht einreicht, um Rechtssicherheit zu erlangen.

 Matthias Jehnen, Anlieger der Jünkerather Straße, demonstriert, was seiner Meinung nach die Gebührenbescheide wert sind: „Nur noch Makulatur. Das Papier gehört zerrissen.“TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Matthias Jehnen, Anlieger der Jünkerather Straße, demonstriert, was seiner Meinung nach die Gebührenbescheide wert sind: „Nur noch Makulatur. Das Papier gehört zerrissen.“TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Schüller. Der Wirrwarr um die Gebührenbescheide für den Ausbau der Stadtkyller Straße in Schüller wird immer komplizierter. Am 9. Mai berichtete der Trierische Volksfreund über die verärgerten Anlieger der Jünkerather Straße, die nicht für den Ausbau der Parallelstraße mitbezahlen wollen, wie es die Verbandsgemeinde (VG) veranschlagt hat. Hintergrund: Die Spitzkehre in der Ortsmitte (Gabelung Jünkerather und Stadtkyller Straße) war 2006 durch eine lang gezogene Kurve ersetzt worden. Die einmündende Kirchstraße blieb unberührt - ebenso wie die Straßennamen. Nach Auffassung der VG entstand dadurch eine einzügige Straße. Deshalb erhielten alle 55 Anlieger beider Straßen Gebührenbescheide für den Ausbau der Stadtkyller Straße.Bei den Kosten von rund 80 000 Euro für Gehwege und Straßenbeleuchtung sollen die Anlieger 52 000 Euro bezahlen. 17 Widersprüche (sieben aus der Stadtkyller Straße und zehn aus der Jünkerather Straße) flatterten ins Rathaus. Exemplarisch nahm sich der Kreisrechtsausschuss dem Widerspruch von Ex-Ortsbürgermeister Stefan Bungartz an. Beim Ortstermin wurde alles in Augenschein genommen. Fazit: Der Ausschuss stimmt der Auffassung der Anlieger der Jünkerather Straße zu und hebt Bungartz' Bescheid auf. Alle anderen Widersprüche ruhen bis zur endgültigen Klärung. Laut Kreisrechtsausschuss sind die zwei Straßen separat zu sehen. Außerdem sei bei der Gebührenerhebung der Zustand der Straßen vor dem 2006er Kurvenausbau zugrunde zu legen. Die Anlieger der Jünkerather Straße freuen sich. Heinz Holtmann meint: "Es deutet alles darauf hin, dass wir von Anfang an Recht hatten." Matthias Jehnen hofft: "Jetzt hat sich wohl alles erledigt." Doch weit gefehlt, wie Bungartz ahnt: "Das wird wohl vor dem Verwaltungsgericht landen."Arno Fasen, stellvertretender Leiter der Jünkerather Bauabteilung, erklärt: "Wir werden der Ortsgemeinde raten, sich auf dem Klagewege Rechtssicherheit zu verschaffen." Laut Fasen spricht die aktuelle Rechtssprechung dieselbe Sprache wie die VG Obere Kyll. Danach handele es sich gebührenrechtlich sehr wohl um einen Straßenzug. Außerdem drohe der Ortsgemeinde die Gefahr des finanziellen Verlustes, wenn keine endgültige Klärung erzielt würde. Fasen erklärt die Zusammenhänge, warum die VG die Bescheide erstellt und die OG aber den Klageweg gehen muss - obwohl der Kreisrechtsausschuss entschieden hat: "Folgt die VG der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses, müssen die Anlieger der Stadtkyller Straße mehr bezahlen. Wenn aber von diesen ein Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht landet und gewinnt, können rückwirkend die Anlieger der Jünkerather Straße nicht mehr herangezogen werden. Also muss dann die Ortsgemeinde die Differenz bezahlen." Die Verwirrung scheint perfekt. Gerd Wessels, seit Mai neuer Ortsbürgermeister in Schüller, meint: "Ganz gleich, welche Entscheidung herauskommt, alle betroffenen Bürger werden wir nie zufriedenstellen können." Wessels will nun schnellstmöglich den Schüllerer Ortsgemeinderat zusammenrufen. Am 13. Juli läuft die Frist beim Verwaltungsgericht Trier ab, um Klage einreichen zu können.

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