Bestandsgarantie für die kleinen Gerichte

Klare Aussage aus Koblenz: Ralf Bartz, der Präsident des Oberlandesgerichts, hat sich klar zu den kleinen Amtsgerichten bekannt - zu denen auch Prüm gehört - und ihnen eine Bestandsgarantie ausgesprochen.

 Rechtsprechung vor Ort: Die kleinen Amtsgerichte – wie das in Prüm – sollen weiterhin bestehen bleiben. TV-Foto: Christian Brunker

Rechtsprechung vor Ort: Die kleinen Amtsgerichte – wie das in Prüm – sollen weiterhin bestehen bleiben. TV-Foto: Christian Brunker

Prüm. Das Amtsgericht Prüm gehört zu den kleinsten Gerichten in Rheinland-Pfalz. Von den drei Richtern und 22 Beschäftigten werden jedes Jahr zwischen 500 und 550 Verfahren bearbeitet. Insgesamt gibt es im Bezirk des Oberlandesgerichts in Koblenz 31 Amtsgerichte und vier Landgerichte. Ungeachtet aller allgemeinen Sparpläne hat Ralf Bartz, der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, auch den kleinen Amtsgerichten eine Bestandsgarantie ausgesprochen - "denn sie leisten ganz wichtige Arbeit und entlasten die übergeordneten Gerichte enorm", sagt Bartz bei einem Besuch in Prüm. Mit dieser Einschätzung sei er auch nicht allein, sie werde auch vom rheinland-pfälzischen Justizministerium geteilt.

"Über 80 Prozent der Zivilsachen werden bei den Amtsgerichten bearbeitet", sagt Bartz, "und davon können zwischen 80 und 90 Prozent auch dort abgeschlossen werden." Von daher sei es undenkbar, die Zahl der Amtsgerichte zu reduzieren, denn man spare höchstens bei den leitenden Funktionen. "Die Zahl der Verfahren, die zu bearbeiten sind, bleibt ja gleich", sagt Bartz. Außerdem sei es wichtig, dass die Gerichte vor Ort verteilt sind, denn sie seien auch Teil des gesellschaftlichen Lebens und erster Zugang der Justiz für alle Bürger. Ob Mietsachen, Jagdrecht, Familienfälle oder kleinere Strafsachen - nahezu alle Verfahren beginnen beim Amtsgericht. Von daher sind dort Richter gefragt, die auf vielen Rechtsgebieten zu Hause sind.

Gerade die kleineren Einheiten seien auch bei der Bearbeitung der Fälle sehr effektiv. So liege das Amtsgericht Prüm bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer noch unter dem Landesschnitt von vier bis fünf Monaten. Bei Strafsachen dauere ein Verfahren maximal drei Monate. "Auch da liegen wir in Prüm noch darunter", sagt Franz-Josef Triendl, der Direktor des Prümer Amtsgerichts. Die schnelle Bearbeitung der Verfahren sei gerade bei den Jugendsachen von besonderer Bedeutung, damit der erzieherische Effekt nicht verloren gehe.

Bartz betonte zudem die hohe Akzeptanz der Amtsgerichts-Urteile. Nur wenige Verfahren gingen in die Berufung und beschäftigen somit die übergeordneten Gerichte. "Wenn man die Sachen abzieht, wo es nur um eine mögliche Bewährung geht, sind das in Prüm keine fünf Berufungsverfahren im Jahr", sagt Triendl. Umgerechnet auf die rund 500 Fälle also rund ein Prozent.

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