Bestechlicher JVA-Beamter verurteilt - Gericht lässt 42-Jährigen aus dem Dienst im Wittlicher Gefängnis entfernen

Wittlich/Trier · Er wurde schon zu einer Geldstrafe wegen Bestechlichkeit und fahrlässiger Abgabe von Betäubungsmittel verurteilt. Jetzt hat die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Trier den Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst entfernt.

Wittlich/Trier. Gutmütigkeit schützt vor Strafe nicht: So titelte der Volksfreund vor zwei Jahren zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Wittlich: Es hatte einen damals 42-Jährigen JVA-Beamten wegen Bestechlichkeit und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.
Es ging damals um Fragen wie: Ist ein Beamter bestechlich, wenn er während seiner Amtsausübung Lakritz und zehn oder 20 Euro annimmt? Und muss insbesondere ein JVA-Beamter damit rechnen, dass in Paketen an Gefangene Drogen versteckt sind?

Immerhin: Der Mann hatte an den Kontrollstellen im Gefängnis vorbei Pakete für Gefangene eingeschmuggelt. Dafür hatte er Lakritz und Geld bekommen. Zudem kam heraus: In dem ersten Paket, das er ins Gefängnis schleuste, sowie im letzten, mit dem sein Tun damals aufflog, waren Drogen versteckt. Einmal Cannabis im Wert von 50 Euro, zuletzt 17 Gramm Haschisch (der TV berichtete).Zu viel Nähe


Seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Sie nannten ihn vor Gericht "leichtgläubig", "naiv" und "zu gutmütig für einen JVA-Beamten". Ein Verteidiger sagte: "Für ihn war es außerhalb jeder Vorstellungskraft, dass in den Lakritzpackungen Drogen versteckt sein könnten." Jetzt hat die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Trier den "zu gutmütigen" Mann aus dem Dienst entfernt.

Er habe "die erforderliche Distanz zu den Gefangenen nicht immer gewahrt und sich als teilweise leicht manipulierbar gezeigt", steht in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Zudem habe er sich "offenkundig vielfach auch von sich aus angeboten, als Kontaktperson und Schmuggler tätig zu werden".
Das Land hatte im April 2016 Klage auf Dienstentfernung des Beamten erhoben, auch weil der Mann nachweisbar weiter Kontakt zu Familienangehörigen von Gefangenen unterhalten hatte.

Der Mann, dessen Probezeit im Gefängnis damals zweimal verlängert wurde und der dann 2013 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt worden ist, habe sich, so steht weiter in der Pressemitteilung, "unmittelbar nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit abermals nachhaltig uneinsichtig gezeigt und sein eigenes Verständnis von Nähe und Distanz walten lassen". So habe er auf Wunsch Kontakte zu Angehörigen und Bekannten von Gefangenen aufgenommen und sich bereit erklärt, Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt einzuschmuggeln. sos

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