Bestohlene Bankkundin: Gehe zur Not weiter

Daun/Trier · Beim Prozess vor dem Landgericht um die Aufbrüche von Sparbuch-Depots in der KSK in Daun ist noch kein Urteil gefällt worden. Die 59-jährige Kundin, der umgerechnet rund 10 000 Euro Bargeld gestohlen wurden, verlangt Schadenersatz. Bei einer Niederlage will sie vors Oberlandesgericht ziehen.

Daun/Trier. Die 59-jährige Sparkassenkundin, der bei dem groß angelegten Aufbruch der Sparbuch-Schließfachanlage der KSK Vulkaneifel in Daun in der Nacht von Weiberdonnerstag auf Freitag Dollar im Wert von rund 10 000 Euro gestohlen worden waren, hatte sich zum Prozess vor dem Landgericht Trier Unterstützung mitgebracht. Neben ihrem Rechtsanwalt Hans-Josef Ewertz noch ihre Tochter und das Enkelchen. Es half aber alles nichts.
Zwar hat Richterin Anne Brodöfel noch kein Urteil gesprochen - das wird erst am 11. Dezember verkündet -, dennoch ließ sie während der Verhandlung durchblicken, zu welchem Spruch sie tendiert. Sie sagte: "Entscheidend ist, dass es sich um Schließfächer ausschließlich für Sparbücher handelte, was aus dem Mietvertrag deutlich hervorgeht." Die Sicherheitsvorkehrungen für diese Anlage, in der andere Wertgegenstände und Bargeld nichts zu suchen hatten, haben ihrer Auffassung nach ausgereicht. "Auch ohne Alarmanlage und ohne Videoaufzeichnung", sagte die Richterin.
Für Rechtsanwalt Ewertz war diese Auffassung "nur schwer nachvollziehbar", da die seiner Meinung nach "besondere Gefährdungslage durch den Umbau der Bank" nicht gewertet worden sei. Er erinnerte daran, dass während der Umbauarbeiten drei Mal innerhalb von sechs Monaten in die Bank eingebrochen wurde. Dabei haben die Täter, von denen noch immer jede Spur fehlt, jeweils eine fünfstellige Beute ergattert. Zwei Mal waren Geldautomaten das Ziel, ein Mal besagte Schließfachanlage im Foyer. Richterin Brodöfel ging darauf nicht weiter ein. Aber auf einen anderen Punkt: Ebenfalls nicht von Relevanz ist ihrer Auffassung nach, ob die KSK Erkenntnisse darüber hatte, dass auch Bargeld und sonstige Wertgegenstände in den Schließfächern deponiert seien. Genau das hatte die Klägerin behauptet. "Das wusste jeder in der Bank", sagte sie im Brustton der Überzeugung. Schließlich arbeitete sie selbst elf Jahre bei der KSK in Daun als Teilzeitkraft, füllte Geldautomaten auf und war im Tresorraum beschäftigt. Nach dem Aufbruch und ihrer Klage habe sie aber kein Jobangebot der Bank mehr bekommen.

Das griff Rechtsanwalt Hans-Albrecht Brauer aus Daun, Vertreter der KSK, auf und sagte: "Als Mitarbeiterin der Bank wussten sie doch genau, wofür die Sparbuch-Schließfächer sind."

Auf die Frage der Richterin, ob die Bereitschaft für einen Vergleich bestehe, sagte Brauer definitiv: "Besteht nicht." Nach Verhandlungsende kam die Klägerin zu dem Schluss: "Ich gehe zur Not weiter."

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