Betreiber einer Hanf-Plantage kommt mit Bewährung davon

Das Bitburger Amtsgericht hat am Mittwoch einen 37-Jährigen, der seit 2005 in einem Waldstück bei Orenhofen eine Hanf-Plantage betrieben hat, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Polizeibeamte hatten die insgesamt 30 Cannabis-Pflanzen im September 2010 entdeckt.

Bitburg. (neb) Es klang nach einem dicken Fisch, der der Polizei im September 2010 ins Netz ging: Sie entdeckte in einem Waldstück bei Orenhofen eine Hanf-Plantage mit 30 Cannabis-Pflanzen und nahm einen 37-Jährigen fest. Rund 30 000 Euro, so schätzte die Staatsanwaltschaft Trier noch im Dezember 2010, habe der arbeitslose Dentaltechniker jährlich mit dem Verkauf der Drogen erwirtschaftet.

Ein Trugschluss, wie sich am Mittwoch in der Verhandlung gegen den Eifeler vor dem Bitburger Amtsgericht herausstellte. Denn der 37-Jährige, der 2005 wegen der Insolvenz seines Arbeitsgebers seinen Job verlor, baute wohl hauptsächlich für den Eigenbedarf an. "Ich hatte vorher des Öfteren Gras bekommen, das gestreckt war, und das hat mich geärgert. Ich wollte mir eigentlich nur einen Grasvorrat anbauen", sagt der sichtlich angespannte Mann im Prozess.

"Mit großen Aufwand", so Richter Udo May, habe der Angeklagte seine Hanf-Pflanzen gezüchtet, allerdings mit "überschaubarem" Ertrag: Zwar wurden aus zunächst vier Pflanzen bis 2010 insgesamt 30 Stück, aus denen Marihuana in einer Menge von 3,3 Kilogramm hätte gewonnen werden können. Doch ein Gutachten des Landeskriminalamts bescheinigte dem Gras lediglich einen Wirkstoffgehalt von 1,2 Prozent. "Also mindere Qualität" befindet Richter May und ergänzt mit einem Schmunzeln: "So langsam werde ich Fachmann im Anbau von Cannabis."

Nichtsdestotrotz ist die Wahrheitsfindung nicht ganz einfach: Denn das Gericht muss sich bei allen Angaben darüber, wie viel der Angeklagte vor der Entdeckung der Plantage im September 2010 geerntet hatte, auf dessen Angaben verlassen. Demnach seien es im Anfangsjahr 50 Gramm Marihuana gewesen, im zweiten 150, dann 250 und schließlich 300 Gramm, wobei die Ernte des dritten Jahres vom Vater entdeckt und vernichtet worden sei. Nur geringe Mengen, beteuerte der Angeklagte, habe er an enge Freunde zum Eigenbedarf verkauft, das meiste habe er selbst konsumiert. "Was ich getan habe, tut mir aufrichtig leid, insbesondere für meine Familie", entschuldigte sich der Angeklagte bei seinen Eltern, die im Zuschauerraum saßen.

Das Gericht gab dem nicht vorbestraften Mann, der vier Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, noch eine letzte Chance und folgte den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwältin Julia Schmitz-Garde sowie Verteidigerin Martha Schwiering: Es verurteilte den 37-Jahrigen wegen unerlaubten Anbaus und Handeltreibens mit Betäubungsmittel zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, setzte die Strafe aber für drei Jahre auf Bewährung aus.

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