Bewährungsstrafe nach Angriff mit Besen

Trier · Das Landgericht Trier hat eine Frau aus dem Raum Bitburg wegen zweifacher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bewährungsstrafe nach Angriff mit Besen
Foto: Cheryl Cadamuro

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 47-Jährige, die aus Afrika stammt, 2010 eine Kollegin mit einem Besen attackiert und sie dabei schwer verletzt hat. Auch soll sie eine Sozialamtsmitarbeiterin an den Haaren gezogen haben.

Die psychiatrische Sachverständige Dr. Anette Korte hat in einem Gutachten eine paranoid-halluzinatorische Psychose und damit die verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten festgestellt. Von einer Unterbringung in der Psychiatrie haben die Richter mit der Begründung abgesehen, dass von der Angeklagten keine größere Gefahr ausgehe.

Die Frau muss sich aber für vier Jahre in ambulante psychiatrische Behandlung begeben.

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