Bitburg baut immer weiter

Die Mitarbeiter des städtischen Bauamts hatten in den vergangenen Jahren viel zu tun. Und noch hält der Bauboom in Bitburg an: Die Stadt schafft mit ihren Bebauungsplänen derzeit die Grundlage für rund 250 neue Baugrundstücke.

Bitburg. Die Wände von Zimmer 301 sind mit bunten Plänen tapeziert und in den Regalen reiht sich ein Ordner an den nächsten. Für die Männer, die dort im Bitburger Rathaus arbeiten, gab es in den vergangenen Jahren viel zu tun: Die Stadt hat einen Bauboom erlebt und sie kümmern sich um die Bebauungspläne - Pläne, ohne die in den Neubaugebieten kein Bagger baggern und kein Maurer mauern dürfte. "In den vergangenen Jahren war es sehr viel", sagt Johannes Zimmer vom Bitburger Bauamt. 500 Bauplätze insgesamt schätzt er - "plus X". Er ist einer der beiden Bediensteten, die in dem Zimmer mit den bunten Plänen arbeiten und dort ein munteres Kommen und Gehen erleben. Gerade erst habe man einige wichtige Bebauungspläne abgeschlossen: Schleifmühle I, Hammerwies II… und schon hängen die nächsten an der Wand. Zur Zeit hat Bitburg Pläne für fünf Neubaugebiete in Arbeit.

Auch Erdorfer Baugebiet kommt voran



Das Neubaugebiet "Schleifmühle II" soll zwischen Spangdahlemer Straße (B 50) und Albachstraße am östlichen Rand der Kernstadt Platz für rund 120 Häuser bieten. Es wird von der Volksbank Bitburg (VB) Immobilien GmbH erschlossen. Der Bebauungsplan ist schon weit gediehen: Den Satzungsbeschluss hat die Stadt bereits im Mai gefasst. Seine öffentliche Bekanntmachung und damit die Rechtskraft des Planes ist in Vorbereitung.

34 weitere Grundstücke sollen im Stadtteil Stahl am "Stahler Kopf II" entstehen - gleich gegenüber dem vor kurzem fertig geplanten Neubaugebiet "Hammerwies II". Erschließungsträger ist auch dort die Volksbank. Die Planungen sind schon weit gediehen: Die Offenlage und Beteiligung der Fachbehörden ist abgeschlossen. Wenn alles gut geht, ist im Herbst Baubeginn. Das Interesse an den Baugrundstücken sei sehr groß, sagt eine Volksbank-Sprecherin. Die meisten Anfragen kämen aus Bitburg selbst, einige aber auch von außerhalb.

Das Neubaugebiet "Auf der Acht" liegt auf einer steilen Obstwiese östlich der Bundesstraße 257 in Bitburg-Erdorf. Dort könnten im Auftrag der Stadt bis zu 38 neue Baugrundstücke entstehen. Weil zunächst eine Wasserschutzzone aufgehoben werden musste und zudem ein Fledermaus- und ein Lärmgutachten nötig waren, hat sich die Planung hingezogen. Der Ortsbeirat soll in seiner nächsten Sitzung im September über die Inhalte informiert werden. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist abgeschlossen. Dass sich für alle Baugrundstücke gleich Interessenten finden, glaubt Johannes Zimmer nicht. Zunächst soll daher auch nur eine von zwei Erschließungsstraßen gebaut werden.

In Bitburg-Masholder sollen "In der Persch" 55 Baugrundstücke von der Schuh GbR erschlossen werden, acht davon sind bereits reserviert. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist abgeschlossen, der Offenlagebeschluss ist gefasst.

Das Sorgenkind unter den geplanten Bitburger Neubaugebieten ist jenes "Nördlich der Neuerburger Straße". Seine Verwirklichung ist unmittelbar an die des Rautenbergzentrums geknüpft und daher völlig ungewiss.

Dazu, wie hoch die Grundstückspreise in den Neubaugebieten jeweils sind, gab es noch keine Auskunft. Solange nicht klar ist, wie teuer die Erschließung der Neubaugebiete genau wird, will sich niemand festlegen. EXTRA Schritt für Schritt: Bebauungspläne (B-Plan) werden nach einem im Baugesetzbuch geregelten Verfahren aufgestellt. Jeder Schritt muss mit einem Beschluss des Stadt- oder Gemeinderats eingeleitet werden: Auf den nicht zwingend erforderlichen Aufstellungs-Beschluss folgt der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Beschluss über den Plan-Entwurf sowie die Offenlage und Behörden-Beteiligung. Weiter geht's mit der Abwägung der von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwände, Anregungen und Bedenken, bis schließlich der B-Plan als Satzung beschlossen wird und damit Ortsgesetz ist. (scho)

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