Ratsdiskussion Stadt Bitburg kommt wegen parkender Autos teils der Kehrpflicht nicht nach

BITBURG · In einigen Straßen Bitburgs kommt die Stadt aufgrund parkender Autos ihrer Kehrpflicht nicht nach. Ein temporäres Halteverbot soll für Abhilfe sorgen.

 Nicht überall haben die Kehrmaschinen freie Fahrt.

Nicht überall haben die Kehrmaschinen freie Fahrt.

Foto: TV/e_bit <e_bit@volksfreund.de>

Das Problem ist schon länger bekannt. Nun aber gibt es dazu auch einen Antrag. Eingereicht hat ihn die Bitburger CDU-Fraktion, die damit ein zeitlich beschränktes Halteverbot für die Prälat-Benz-Straße fordert - das allerdings zunächst beschränkt auf eine Testphase von sechs Monaten.

„Durch die städtische Satzung ist geregelt, wo in der Stadt gekehrt wird und wie die entsprechenden Anwohner dafür belastet werden. In einigen Straßen stehen stets Dauerparker, die ordnungsgemäßes Kehren kaum möglich machen“, heißt es in dem Antrag, der dem Stadtrat vorliegt. Es könne ja nicht sein, dass die Bürger Beiträge zahlten, dafür aber keine Gegenleistung bekämen, meint CDU-Mitglied Thomas Mutsch, der es in diesem Zusammenhang auch für wenig zielführend hält, mit Zetteln an er Windschutzscheibe Autofahrer darauf hinzuweisen, während der Kehrzeiten woanders zu parken.

„Wir haben bereits Handzettel verteilt, aber zur Wirksamkeit lässt sich derzeit nicht viel sagen“, erklärt Bürgermeister Joachim Kandels. Er vermute aber, dass es sich bei den Parkenden überwiegend um Auswärtige handle, sagt Kandels. Und die nutzten die Prälat-Benz-Straße vor allem deshalb, weil man dort im Gegensatz zum daran angrenzenden Parkplatz Altes Gymnasium eben kostenfrei parken könne. „In der Thilmany- und der Stockstraße haben wir das gleiche Problem“, sagt Kandels.

Aus den Reihen des Rats kommt dazu der Vorschlag, ein zeitlich beschränktes Halteverbot nicht nur auf die Prälat-Benz-Straße zu beschränken, sondern die Testphase zusätzlich auch noch auf die Stockstraße auszuweiten. Und das wird dann schließlich auch vom Rat einstimmig so beschlossen.

Zukünftig sollen in diesen beiden Straßen also Schilder darauf hinweisen, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit dort nicht geparkt werden darf, damit die Kehrmaschine ungehindert ihre Arbeit verrichten kann.  Nach einer sechsmonatigen Testphase soll dann nach Auswertung der Ergebnisse im Rat die weitere Vorgehensweise beschlossen werden.

Je nachdem, zu welchen Ergebnissen die Stadt bei der Testphase kommt, könnte ein zeitlich beschränktes Halteverbot dann dauerhaft und auch in anderen Bitburger Straßen eingeführt werden.  

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort