Archiv August 2019 Bitburger Stadtrat will weniger Mehrfamilienhäuser

Bitburg · Mitten in Bitburg will die Stadt im Gebiet rund um die Franz Mecker Straße große Mehrfamilienhäuser verhindern. Maximal zwei Wohnungen pro Gebäude sollen dort noch erlaubt sein. Gegen den Plan wehrt sich ein Bürger. Bislang ohne Erfolg.

 Was künftig im Plangebiet geht und was nicht: Die Gebäude auf dem linken und mittleren Bild haben mehr als zwei Wohnungen. Einfamilienhäuser wie rechts sind weiter erlaubt.

Was künftig im Plangebiet geht und was nicht: Die Gebäude auf dem linken und mittleren Bild haben mehr als zwei Wohnungen. Einfamilienhäuser wie rechts sind weiter erlaubt.

Foto: TV/Lars Ross

Große Häuser gleich böse Häuser? Wer die Debatte über Mehrfamilienhäuser in Bitburg verfolgt, könnte meinen, es gibt nichts Schlimmeres, das einer Stadt passieren kann, als ein Neubau mit mehr als zwei Wohnungen. Von „Klötzen“ und „Schuhkartons“ war schon die Rede – ob im Stadtrat oder am Stammtisch.

Die „einfallslose Architektur“ wurde kritisiert und, dass die Investoren mit solchen Bauprojekten ja nur Geld verdienen wollen. Was sonst? Die Menschen, die in Bitburg eine Wohnung suchen, ob nun zur Miete oder zum Kauf, waren in diesem Zusammenhang kein Thema. Wohl aber jene, die sich in ihrer Straße gesteuert fühlen könnten, wenn da ein Haus gebaut wird, das ein bisschen größer ist, als jene, die links und rechts davon stehen. Dabei ist genau das, was man Nachverdichtung nennt. Die gleiche Fläche wird besser genutzt (siehe Info). In Bitburg ist das nicht überall erwünscht. Noch nicht mal im Stadtkern.

Die Begründung: „Um auch in Zukunft eine Nachverdichtung im Sinne eines Geschosswohnungsbaus zu verhindern und um den städtebaulichen Charakter des Wohnquartiers zu bewahren.“ So steht es in der Beschlussvorlage, über die der Bauausschuss am Mittwochabend beraten hat. Konkret geht es um das Gebiet zwischen Echternacher und Heinrichstraße samt Maximiner Wäldchen – ein knapp 30 Hektar großes Stück Kernstadt, etwa halb so groß wie das Gelände der Housing.

Es ist das erste Gebiet, das „unter Bestandsschutz“ gestellt wird. Weitere – etwa der Bereich rund um den Baumschulweg – sollen folgen. Dazu werden die Bebauungspläne, in denen geregelt ist, was wo erlaubt ist, überarbeitet. Das Gebiet „Echternacher-, Heinrich- und Umgehungsstraße“, wie der Bereich beim Maximiner Wäldchen förmlich heißt, hat schon einige Planschritte durchlaufen. Ende August soll der Stadtrat abschließend darüber beraten. Stimmt der Rat der Sache zu, sind Bauprojekte in diesem Gebiet künftig stark reglementiert.

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Nur noch zwei Wohneinheiten pro Gebäude sind nach der neuen Satzung, die der Bauausschuss als vorberatendes Gremium am Mittwochabend einstimmig beschlossen hat, dann erlaubt. Mehrfamilienhäuser mit drei, vier Wohnungen, wie es sie auch heute schon in Teilen in dem Bereich gibt, dürfen mit in Kraft treten der Satzung nicht mehr dort gebaut werden.

Nicht nur die Zahl der Wohnungen ist begrenzt. Es gibt auch Anforderungen an die Grundstücksgröße. Die muss mindestens 500 Quadratmeter betragen. Das heißt: Auf einem großzügigen 800 Quadratmeter großen Grundstück darf niemand mehr zwei Doppelhäuser errichten. Die Grundstücke entsprechen dann mit je 400 Quadratmetern nicht mehr der neuen Anforderung.

Hinzu kommt: Maximal zwei Vollgeschosse mit einer Höhe von zwölf Metern bis zum Dachfirst sind erlaubt. Bei Flachdächern sind es nur neun Meter. Und schließlich: Maximal 30 Prozent des Grundstücks dürfen bebaut werden.

Die Begründung: „Insgesamt soll dem angestrebten Charakter einer aufgelockerten Bebauung auch die Wohndichte der Bevölkerung entsprechen.“ Heißt: Es ist ausdrücklich nicht erwünscht, dass in diesem Wohngebiet besonders viele Menschen in direkter Nähe zur Innenstadt ein Zuhause finden. Die Zahl derer, die sich den Kauf eines 250 000 bis 300 000 Euro teuren Hauses leisten können, in das sie dann auch noch mal richtig was investieren müssen, ist ohnehin begrenzt.

Ein Bürger hatte sich bei der Planoffenlage gegen das Vorhaben, das Bauprojekte in diesem Wohngebiet derart zu reglementieren, gewehrt. Als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, hatte er selbst vor, ein Mehrfamilien- oder Doppelhaus dort zu errichten. Beides geht nun nicht mehr. Vertreten wird der Mann von einer Anwaltskanzlei. Die weisen unter anderem darauf hin, dass es im Plangebiet bereits Gebäude gibt, die nicht den Vorgaben entsprechen und zudem argumentieren sie, dass Nachverdichtung dazu beitrage, dass nicht noch mehr Flächen versiegelt werden. Also auch ökologisch sinnvoll ist.

Aus Sicht der Stadt ändern die wenigen, bereits vorhandenen Mehrfamilienhäuser nichts an der „grundsätzlich kleinteiligen Struktur“ des Gebiets. Darüber hinaus schreibt die Stadt: „Maßnahmen zur Nachverdichtung werden von der umliegenden Nachbarschaft oftmals als gravierende Veränderung ihres gewohnten Umfelds wahrgenommen und dementsprechend negativ aufgenommen. Die alteingesessenen Nachbarschaften werden gestört, und es kann zu einer Veränderung der Bewohnerstruktur kommen. Diese negativen Folgen sollten auch durch die vorliegende Planung gemindert werden.“

 Bauvorschriften für Häuser in Bitburg in Franz-Mecker-Straße, Heinrichstraße, Kleiststraße und Umgebung

Bauvorschriften für Häuser in Bitburg in Franz-Mecker-Straße, Heinrichstraße, Kleiststraße und Umgebung

Foto: TV/Lars Ross
 Bauvorschriften für Häuser in Bitburg in Franz-Mecker-Straße, Heinrichstraße, Kleiststraße und Umgebung

Bauvorschriften für Häuser in Bitburg in Franz-Mecker-Straße, Heinrichstraße, Kleiststraße und Umgebung

Foto: TV/Lars Ross

Bilder vom Wohngebiet „Echternacher-, Heinrich- und Umgehungsstraße“ auf unserer Homepage unter www.volksfreund.de

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