Stadtentwicklung Nichts Großes soll zwischen das Kleine

BITBURG · Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans möchte die Stadt Regeln für das Wohngebiet zwischen der Brauerei Nord und der Theobald-Simon-Straße schaffen. Das Ziel: Die kleinteilige Bebauung soll erhalten bleiben.

 Durch die Erstellung eines Bebauungsplans soll der Charakter der kleinteiligen Bebauung in dem Wohngebiet zwischen der Grundschule Nord und der Brauerei geschützt werden.

Durch die Erstellung eines Bebauungsplans soll der Charakter der kleinteiligen Bebauung in dem Wohngebiet zwischen der Grundschule Nord und der Brauerei geschützt werden.

Foto: Uwe Hentschel

Es ist kein Geheimnis, dass es in Bitburg eine Handvoll Investoren gibt, die nahezu auf jedem Grundstück, das groß genug ist, eine Wohnanlage errichten. Damit lässt sich mehr Geld verdienen als mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Was an sich auch nicht verwerflich ist. Problematisch wird es allerdings, wenn bei der Errichtung der Wohnanlagen keine Rücksicht auf die vorhandene Bebauung der Umgebung genommen wird. Und das ist in Bitburg durchaus des Öfteren der Fall. Zwar muss auch bei Wohnanlagen darauf geachtet werden, dass sich die neuen Gebäude an der Höhe benachbarter Häuser orientieren. Doch da es für viele Bereiche Bitburgs keinen Bebauungsplan gibt, bleibt den Investoren innerhalb der Grundstücks- und Höhengrenzen genug Ermessensraum für ihre Staffelgeschossgebäude, denen man den eigentlichen Grund ihrer Entstehung mitunter unweigerlich ansieht.

Dass das in der Nachbarschaft nicht immer gut ankommt, hat die Situation im Brühl gezeigt. In der Stichstraße an der Grundschule Nord stehen kleine, spitzgiebelige Häuser, die alle in den 1930er Jahren errichtet wurden und für den Brühl charakteristisch sind. Vor wenigen Jahren wurden dort zwei dieser Häuser abgerissen, um an gleicher Stelle eine Wohnanlage mit Flachdach zu errichten. Dass die Stadt das genehmigte, war für einige Anwohner unbegreiflich.

Der Verwaltung jedoch waren die Hände gebunden. Weil es für den Brühl keinen Bebauungsplan gibt, darf dort so gebaut werden. Hätte die Stadtverwaltung versucht, das durch eine Verweigerung der Baugenehmigung zu verhindern, so hätte der Bauherr dagegen rechtlich vorgehen können.

Um solche Entwicklungen in Zukunft zu vermeiden, soll jetzt ein Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Grundschule Nord und dem Brauereigelände erstellt werden. Dabei geht es weitgehend um die Fläche, die von Theobald-Simon-Straße, Im Brühl, Görenweg und Prümer Straße eingegrenzt wird und in deren Mitte die Straße Im Eschenpesch verläuft.

Wie Johannes Zimmer, zuständiger Mitarbeiter der Stadtverwaltung, erklärt, will man damit „den städtebaulichen Charakter in diesem sensiblen Bereich“ schützen. So soll der Bebauungsplan neben der Festsetzung der Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche auch Regelungen zur Zahl der zulässigen Wohneinheiten enthalten. „Wir haben im Eschenpesch die Besonderheit, dass es dort viele vergleichsweise kleine Häuser mit großen Grundstücken gibt“, sagt Zimmer.

Und da die Stadt keinen Einfluss darauf habe, an wen die Grundstücke verkauft werden, sei die Erstellung des Bebauungsplans die einzige Möglichkeit, das durch Kleinbauten geprägte Erscheinungsbild dieses Wohnquartiers zu erhalten.

„Ein Allheilmittel, das sich überall anwenden lässt, ist der Bebauungsplan aber nicht“, sagt der Stadtentwickler. Schließlich müsse man  die Vorgaben und Einschränkungen auch städtebaulich begründen können. Zudem sei die Erstellung von Plänen für das gesamte Stadtgebiet schon allein deshalb schwierig, weil man überall im Bestand überplanen müsse.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort