Wehrleiterstreit Bitburger Feuerwehrchef scheitert erneut vor Gericht – Berufung abgelehnt

Bitburg · Der frühere Wehrleiter der Feuerwehr Bitburg ist mit seinem Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Er wollte in dem Verfahren erwirken, dass Bürgermeister Kandels ihn für eine weitere Amtszeit ernennt.

 Hat nun den Rechtsweg ausgeschöpft: der ehemalige Wehrleiter Manfred Burbach.

Hat nun den Rechtsweg ausgeschöpft: der ehemalige Wehrleiter Manfred Burbach.

Foto: e_bit <e_bit@volksfreund.de>

Im Mai 2018 erhält der damalige Wehrleiter Manfred Burbach eine Nachricht, die Bitburg in Aufruhr versetzen sollte. Bei einem Gespräch im Rathaus teilt Bürgermeister Joachim Kandels ihm mit, dass er ihn nicht für eine weitere Amtszeit ernennen will. Und der Stadtchef lässt seinen Worten Taten folgen. Obwohl sich fast die gesamte Mannschaft für Burbach ausspricht, verweigert Kandels ihm die Position. Danach läuft alles aus dem Ruder. Die Feuerwehr protestiert vor dem Rathaus. Kameraden legen ihre Helme nieder. Die Einsatzbereitschaft steht auf dem Spiel, heißt es aus Feuerwehrkreisen.

Fast ein Jahr ist es her, dass der Konflikt eskaliert ist. Nun scheint sich die Lage enspannt zu haben. Die Stadt hat Zugeständnisse gemacht – hat einen Beirat eingesetzt und will einen Feuerwehrbeauftragten ernennen. Und viele Rettungskräfte haben diese Bemühungen honoriert, indem sie ihre Anträge auf Entpflichtung zurückzogen.

Der Streit um die Personalangelegenheit, die der Auslöser für den Ärger war, brodelte aber weiter. Bis jetzt. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz macht dem nun ein Ende. Am Freitag teilt die Justizbehörde mit, dass sie den Berufungsantrag von Burbach zurückweist. Das heißt, so erklärt Michael Mies, der Anwalt des ehemaligen Wehrleiters: „Der Rechtsweg ist erschöpft.“ Mehr kann und will der Rechtsbeistand von Burbach derzeit nicht sagen.

Sein Mandant hatte vergangenes Jahr gegen Kandels geklagt. Er wollte erwirken, dass dieser ihn doch für weitere zehn Jahre ernennt – schließlich war er ja gewählt worden. Doch das Verwaltungsgericht Trier erteilte ihm eine Absage. Es entschied am 31. Oktober 2018, dass der Bürgermeister ihn „zu Recht“ nicht im Amt bestätigt hatte. Zu den Gründen hieß es, Burbach sei „unzumutbar und untragbar“. Und dies habe er unter Beweis gestellt als er ohne Absprache mit seinem Dienstherrn öffentlich über Missstände innerhalb der Feuerwehr gesprochen, als er ohne Abstimmung mit Kandels einen Gefahrgutwagen aus dem Verkehr gezogen und als er 2016 den Alarmplan heraufgesetzt habe. Außerdem warf das Gericht ihm vor, sich in Mails und Gesprächen abfällig über den Vorgesetzten geäußert zu haben.

Rechtsanwalt Mies sagte im Herbst 2018 gegenüber dem TV, dass diese Argumentation ihn  nicht überzeugten. Seinen Mandanten offenbar auch nicht: Der beantragte Ende des Jahres ein Berufungsverfahren. Der Fall sollte nach seiner Ansicht vor der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Koblenz, neu aufgerollt werden.

Doch zu einer mündlichen Verhandlung kam es nicht, wie ein Sprecher des Gerichtes bestätigt. Man habe sich beraten und die Berufung abgelehnt. Die Begründung sind dem ehemaligen Wehrleiter und seinem Rechtsbeistand in Form eines 18-seitigen Schreibens zugestellt worden.

Darin heißt es, der Kläger „habe seine Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Dienstherrn mehrfach gröblich verletzt.“ Er habe „eigenmächtige Entscheidungen getroffen“, „Zuständigkeiten nicht anerkannt“ und „Kompetenzen überschritten“. Das waren im Wesentlichen auch die Pflichtverletzungen, die die Trierer Richter Burbach vorwarfen.

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