Industriegeschichte Arbeitsschutz anno 1927: Als Bleistaub Hüttenarbeiter in der Nordeifel krank gemacht hat

Mechernich · In der Magdalenenhütte in Mechernich wurde bis 1957 Blei geschmolzen. Regionalhistoriker Peter-Lorenz Könen veröffentlicht nun neue Recherchen dazu: Etliche Arbeiter sind 1927 erkrankt, als das Werk nach 15 Jahren Pause wieder öffnete. Bei der Frage, warum das geschah, waren Betreiberfirma, Behörden und Mediziner damals unterschiedlicher Meinung.

 Bis sie 1957 schloss, war die Belastung durch Bleistaub in der 1869 eröffneten Mechernicher Magdalenenhütte  ein kontroverses Thema.  Repro: Peter-Lorenz Könen/pp/Agentur ProfiPress

Bis sie 1957 schloss, war die Belastung durch Bleistaub in der 1869 eröffneten Mechernicher Magdalenenhütte ein kontroverses Thema. Repro: Peter-Lorenz Könen/pp/Agentur ProfiPress

Mit erkrankten Beschäftigten in der Mechernicher Magdalenenhütte durch Bleistaub beschäftigen sich die  „Bergbaukundlichen Informationsblätter“, die der Regionalhistoriker Peter-Lorenz Könen herausgibt. Unter anderem heißt es darin unter Berufung auf historische Quellen – beispielsweise das Kreisarchiv: Es seien vor allem deshalb Bleivergiftungen bei den Hüttenarbeitern aufgetreten, weil es sich um in der Bleischmelze un­erfahrene Leute gehandelt habe.

Die Magdalenenhütte war von 1912 bis 1927 nicht in Betrieb. Als sie wieder öffnete, gab es eine vermehrte Zahl von Erkrankungen durch das Schwermetall. Bergwerksdirektor Osterspey beklagte in einem Brief an Landrat Graf Spee in Schleiden, manchen seiner Arbeiter habe man „die Bleikrankheit“ auch nur eingeredet, obwohl sie sich „gar nicht krank fühlten“. Obwohl der Euskirchener Kreis­arzt bei rund jedem zehnten Mitarbeiter Bleierkrankungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit feststellte, entschied die Firma sich, das Problem auf eigene Art anzugehen.

 Es gab ab 1927 in der Magdalenenhütte Schutzregelungen zu Kleidung und  Hygiene. Doch die Motivation sich daran zu halten, war bei den Arbeitern laut Akten nicht allzu hoch. Die Folge: „Bleikrankheit“ bis hin zur Arbeitsunfähigkeit durch zu hohe Staubbelastung.

Es gab ab 1927 in der Magdalenenhütte Schutzregelungen zu Kleidung und Hygiene. Doch die Motivation sich daran zu halten, war bei den Arbeitern laut Akten nicht allzu hoch. Die Folge: „Bleikrankheit“ bis hin zur Arbeitsunfähigkeit durch zu hohe Staubbelastung.

Foto: Agentur ProfiPress/Peter-Lorenz Könen

Schutzkleidung und Hygiene

Schon bevor die Hütte von 1912 bis 1927 vorübergehend schloss, wurde gegen die Folgen der gefürchteten Staubverwirbelungen in der Magdalenenhütte etwas getan, berichtet Könen: Mit Kleidung, „die vor Antritt der Schicht angezogen und am Ende der Schicht wieder abgelegt wird. Im Allgemeinen sollte das Wechseln der Kleidung in besonderen Räumen erfolgen, die am besten noch mit Bade- und Waschräumen in Verbindung stehen.“ Wichtiger war die körperliche Reinigung der Hüttenarbeiter und ihrer Arbeitsräume. Es sollte an Badeeinrichtungen nicht fehlen. Könen: „Für die Essensaufnahme sollten geeignete Räume bereitstehen, die weit genug von der Staubentwicklung entfernt sind.“

Die Magdalenenhütte hatte Bade- und Waschräume sowie Toiletten. „Ebenso ist eine Speiseanstalt für 400 Personen eingerichtet, in welcher neben anderen billigen Speisen, Mittagsbrot, bestehend aus Suppe, Gemüse, Kartoffeln und 190 g Fleisch zum Preise von 32 Pfg verabreicht wird“, zitiert der Mechernicher Heimatforscher aus dem Buch „Hygiene der Hüttenarbeiter“ von O. Saeger, erschienen 1895 in Jena.

Könen: „Bis zur Stilllegung der Hütte Anfang 1912 waren diese Einrichtungen im ständigen Gebrauch. Vor der Wiedereröffnung der Hütte 1927 wurden Einrichtungen für die Arbeiter geschaffen. In einem vorhandenen Gebäude wurden für rund 60 Arbeiter zwei getrennte Aufenthaltsräume mit getrennten Badeanstalten eingerichtet.“

Arbeiter leisteten Widerstand

Trotz der Maßnahmen wurden Arbeiter bleikrank. Am 20. Juli 1927 teilte die Knappschafts-Berufsgenossenschaft dem Kreisarzt des Kreises Schleiden mit, dass am 19. Juli eine Prüfung der Verhältnisse stattgefunden habe: „Es wurde festgestellt, dass die vorkommenden Blei­erkrankungen im Wesentlichen darauf zurückzuführen sind, dass die in Mechernich in Betrieb genommenen Anlagen neu und nur periodisch in Betrieb waren und weil, wie dies bei neuen und bisher an anderer Stelle noch nicht erprobten Anlagen in der Regel der Fall ist, kleine Kinderkrankheiten durchzumachen waren.

Hinzu kam, wie es im Bericht weiter heißt, dass durch das lange Stillliegen der Bleihütte geschultes und mit den Gefahren der Bleiverarbeitung vertrautes Personal nicht vorhanden war: „Die Arbeiter müssen erst angelernt werden und leisten dem Bestreben der Werksleitung, die Durchführung der in allen Bleibetrieben notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, besonders hinsichtlich der Sauberkeit, zu erzwingen, Widerstand.

Die Bockigkeit gegen die Maßnahmen werde „sich bald bessern, wenn die Arbeiter erkennen, dass die von ihnen verlangten Vorsichtsmaßnahmen zu ihrem eigenen Besten sind“, heißt es in dem Kommissionsbericht. Er teilt mit, dass die Werksverwaltung zur Verhütung schwerer Erkrankungen die Hüttenarbeiter regelmäßig auf Blei untersuchen wolle.

Sollten Krankheitssymptome auftreten, so werden die Betroffenen an anderen Stellen des Betriebes solange beschäftigt, bis nach ärztlichem Ermessen die Beschäftigung in der Hütte wieder aufgenommen werden kann. Außerdem wird der Betreiber verpflichtet, darauf zu achten, dass Rauchen, Schnupfen und Kauen von Tabak sowie jedes Essen und Trinken unterbleibt.

„Anregung des Kreisarztes überholt“

Per Verfügung des Aachener Regierungspräsidenten von Dezember 1927 durfte dann nur noch Dr. Runte aus dem Kreiskrankenhaus den Gesundheitszustand der Hüttenarbeiter überwachen. Vorher hatte es der Kreisarzt getan, dessen kritischere Meinung wohl damals nicht toleriert worden sei. Die Industrie habe auf diese Art versucht, des Einigungsproblems zur akuten Bleistaubgefahr Herr zu werden.

So ließ der Betreiber sich durch Gewerbe­medizinal­rat Teleky aus Düsseldorf, Gewerbe­rat Wespy aus Düren und Ober­regierungs­rat Schmidt bestätigen, dass die zur Vermeidung von Blei­erkrankungen getroffenen Maßnahmen wirksam waren.

Da unabhängige Prüfungen stattgefunden haben, dürfte auch durch die Ermächtigung von Dr. Runte, die Anregung des Herrn Kreisarztes überholt sein“, ist im Kreisarchiv festgehalten. Wie die Zuständigen sich schlussendlich bei der Sache geeinigt hätten, ist laut Peter-Lorenz Könen aus den Akten nicht ersichtlich.

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